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- Alle Regelungen im Bebauungsplan müssen städtebaulich begründet werden
- Am Anfang steht der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts
- Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt § 6 AGBauGB
- Baunutzungsverordnung
- Beispiele aus der Praxis der Liegenschaftsämter
- Beschluss des Durchführungsvertrags v o r Beschluss des Bebauungsplans
- Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Abgeordnetenhaus § 2 AGBauGB
- Beschlussgremium (Bezirksverordnetenversammlung)
- Bürgerbeteiligung stärk die Demokratie
- Bürgerbeteiligung und ihre Erfolge
- Bürgerbeteiligung vs. repräsentativer Demokratie
- Das Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB
- Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
- Datenschutz
- Der Bezirk ist zur Minimierung der Eingriffe verpflichtet
- Die Ergebnisse der Umweltprüfung stehen im Umweltbericht § 2a BauGB
- Effizientere Ausnutzung und Speicherung von Primärenergie
- Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Initiative des Vorhabenträgers § 12 Ab. 1 BauGB
- Einschätzung der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung
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