Flächennutzungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Vergleiche hierzu auch die Beiträge unter [[Große Pläne, bunte Pläne - Typenlehre § 30 BauGB]]
 
  
==[http://fbinter.stadt-berlin.de/fnp/index.jsp?Szenario=fnpak | Der Berliner Flächennutzungsplan]==
 
So sieht der Flächennutzungsplan von Berlin aus. Er wurde 1994 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Infolgedessen kann dieser Flächennutzungsplan künftig nicht mehr "aufgestellt" werden, sondern immer nur "geändert" werden.
 
 
==[[Die vier Alternativen zur Änderung des Flächennutzungsplans § 8 BauGB]]==
 
Der Flächennutzungsplan ist der strategische Plan für die räumliche Entwicklung der einer Gemeinde. Ursprünglich  war der Flächennutzungsplan Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Dazu haben sich im Laufe der Jahrzehnte drei Alternativen entwickelt.
 
 
==[[Änderungsbeschluss des FNP durch den Senat des Landes Berlin § 2 AGBauGB]]==
 
Weil der Flächennutzungsplan für des gesamte Land Berlin entwickelt wird, ist das Land Berlin auch federführend und das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin  das zuständige beschlussfassende Organ.
 
 
==[[So sieht die Umweltprüfung in der Bauleitplanung aus § 2a BauGB | Ausarbeitung eines diskussionsfähigen Änderungsvorentwurfs §§ 2, 2a, BauGB]]==
 
 
Die Öffentlichkeit soll möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. §§ 2, 2a. Dazu erarbeitet die Verwaltung entsprechende Pläne und auch Alternativen, wenn sich diese anbieten oder aufdrängen. Auch eine Null-Variante kann geprüft werden. Die Inhalte richten sich nach § 5 BauGB.
 
 
==[[Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange §§ 3, 4 BauGB]]==
 
 
==[[So sieht die Umweltprüfung in der Bauleitplanung aus § 2a BauGB | Erarbeitung eines auslegungsfähigen Flächennutzungsplan-Änderungs-Entwurfs §§ 2, 2a BauGB]]==
 
 
Die Flächennutzungsplanänderung ist in diesem Stadium weiter konkretisiert mit den Inhalten aus [http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ | § 5 BauGB] und aus Sicht der Entwurfsplaner im wesentlichen "fertig".
 
 
==[[Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange §§3, 4 BauGB]]==
 
Der Flächennutzungsplanentwurf liegt nun für einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Letzmalig haben die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.
 
 
==[[Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Abgeordnetenhaus § 2 AGBauGB]]==
 
Aus dem so geänderten Flächennutzungsplan können die Stadtplanungsämtern jetzt Bebauungspläne entwickeln.
 

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2023, 13:52 Uhr