Aufstellungsbeschluss durch das Bezirksamt § 6 AGBauGB: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 22:50, 13. Aug. 2012Schneidewind Diskussion Beiträge 931 Bytes +931 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans in den Bezirken erfolgt durch das Bezirksamt gemäß [http://www.umwelt-online.de/recht/bau/laender/berlin/b…“