Informationen zu „Die gewählten Volksvertreter entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne“

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Basisinformationen

AnzeigetitelDie gewählten Volksvertreter entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne
Weiterleitungen nachDie Bezirksverordnetenversammlung entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB (Information)
StandardsortierschlüsselDie gewählten Volksvertreter entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne
Seitenlänge (in Bytes)129
Seitenkennnummer14
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
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SeitenerstellerSchneidewind (Diskussion | Beiträge)
Datum der Seitenerstellung21:25, 13. Aug. 2012
Letzter BearbeiterSchneidewind (Diskussion | Beiträge)
Datum der letzten Bearbeitung22:49, 13. Aug. 2012
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