Informationen zu „Das Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB“

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Basisinformationen

AnzeigetitelDas Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB
StandardsortierschlüsselDas Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB
Seitenlänge (in Bytes)1.254
Seitenkennnummer72
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
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Bearbeitungsgeschichte

SeitenerstellerSchneidewind (Diskussion | Beiträge)
Datum der Seitenerstellung23:05, 13. Aug. 2012
Letzter BearbeiterSchneidewind (Diskussion | Beiträge)
Datum der letzten Bearbeitung17:36, 1. Mär. 2013
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