Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung für das Land Berlin: Unterschied zwischen den Versionen

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Thesen zu „Bürgerbeteiligung“
 
Thesen zu „Bürgerbeteiligung“
 
Die folgende Ausarbeitung stützt sich vor allem auf die ausgezeichnete Dissertation von Dr. Lüder Busch „Bürgerbeteiligung in der städtebaulichen Planung - - das Beispiel der kreisangehörigen Städte Schleswig-Holsteins“ (246 Seiten), Hamburg 2007, Leiter des Bauamts Glückstadt.
 
 
1. Der gesamtgesellschaftliche Hintergrund
 
 
„Die Rahmenbedingungen von Stadt(entwicklungs)planung werden  derzeit durch gravierende Veränderungen gekennzeichnet
 
1. Die Globalisierung führt zu einer zunehmenden Ökonomisierung auch des staatlichen Handelns, zu steigender Konkurrenz der Standorte und zu zunehmender Abhängigkeit von privaten Investoren.
 
2. Der Wertewandel mit zunehmender Individualisierung und Pluralisierung der Gesellschaft führt zu einem abnehmenden Stellenwert des Gemeinwohls.
 
3. Der demographische Wandel führt zu Veränderungen im wirtschaftlichen und sozialen System.
 
4. Der wachsende Einfluss der EU führt zu einer zunehmenden Regelungsdichte.
 
5. Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie führt zu neuen technischen Möglichkeiten.
 
 
Diese Veränderungen haben direkte Folgen für stadtplanerische Prozesse:
 
− die finanzielle Krise des Staates und der Kommunen führt zu Verschiebungen von Prioritäten im öffentlichen Aufgabenbereich“ und findet ihre Entsprechung in Um- und Rückbau - vorwiegend im Bereich soziale Dienste und Wohnungsversorgung, derweilen Neu- und Ausbau vorwiegend im Bereich der gewerblichen Wirtschaft stattfindet.
 
− Investitionen und deren Planungen verlagern sich aus dem öffentlichen in den privaten Bereich, wie das z.B. bei Vorhaben- und Erschließungsplänen nach § 12 BauGB gesetzlich vorgesehen ist.
 
− unter dem Investitionsdruck (Arbeitsplätze!) privaten Kapitals werden bisher geltende normative Regeln geschwächt 111 Beispiel dafür ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB und
 
− Projekte haben zunehmend kürzere Lebenszyklen.“
 
 
Damit verringern sich nicht nur planerische Handlungsspielräume, sondern es ändert sich gleichsam der gesellschaftliche Hintergrund städtebaulicher Planung. Denn als Reaktion auf den sozialen Wandel der Gesellschaft in Richtung einer zunehmenden Individualisierung wächst der Wunsch des Einzelnen zur Mitsprache bei öffentlichen Belangen und zur Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes.“
 
 
 
2. Einschätzung der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung
 
 
„Die bereits nach derzeit geltender Rechtslage bestehenden formellen Bürgerbeteiligungsverfahren in der städtebaulichen Planung sind ein auf allen kommunalen Ebenen mit viel Erfahrung angewendeter Standard. Die in dieser Form praktizierte Beteiligung geht jedoch häufig am Bürger vorbei.“
 
 
„Denn gängige Praxis ist, dass bei der Planungsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung) keine Beteiligung stattfindet, sondern lediglich eine einseitige Information. Die Anregungen der BürgerInnen, die sich ja in der Regel gegen die Planung wenden, werden seitens der Verwaltung überwiegend als Planungserschwernis betrachtet und bewertet.“ 
 
 
Im Schatten von Hierarchie und Mehrheit werden Beteiligungsverfahren benutzt, um durch Integration von Interessengruppen und vordergründigen Konsens der Beteiligten bestehende Machtstrukturen zu erhalten vermutet Gerhard Fuchs 
 
 
„Formelle Beteiligungsverfahren, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung lassen kaum einen Dialog zwischen den BürgerInnen und den kommunalen Entscheidungsträgern zu. Der wichtigste Bestandteil der formellen Bürgerbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB mit der Möglichkeit, Anregungen zur Planung zu geben, stellt eine Anhörung, jedoch keinen Dialog dar. Die kommunalen Entscheidungsträger, ob seitens der Politik oder seitens der Verwaltung, setzen sich nicht direkt mit den BürgerInnen auseinander, sondern befassen sich in Ausschuss- und Gemeinde- / Stadtvertretungssitzungen mit, in der Regel, schriftlich vorgetragenen Anregungen. Im Rahmen der Beratung im Ausschuss oder Gemeindevertretung erhalten BürgerInnen in der Regel keine Möglichkeit, ihre Standpunkte vorzutragen (auch unter den bestehenden gesetzlichen Regelungen könnten solche Möglichkeiten geschaffen werden: entweder wird die Sitzung unterbrochen und nach Diskussion mit den BürgerInnen fortgesetzt, oder es werden, z.B. nach § 16 GO, BürgerInnen als Sachverständige einbezogen)“. 111 Seite  . Denkbar wäre auch, BürgerInnen, die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Bauleitplanung schriftlich vorgetragen haben, zu einer Anhörung zu laden, bevor die Entscheidungsträger der Beschlussempfehlung der Verwaltung zustimmen oder die Beschlussempfehlung ablehnen.
 
„Die Verbreitung prominenter ‚neuer Formen’ der Bürgerbeteiligung ist minimal. Planungszellen/ Bürgergutachten gab es bisher nur einige dutzend Male. Ähnlich kommen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Durchschnitt pro Kommune nur alle 30 Jahre vor und kamen in der Mehrzahl der Kommunen noch nie vor!
 
Skeptische bis negative Einstellung zur Bürgerbeteiligung herrscht bei der Mehrzahl der kommunalen Vertretungskörperschaften und Verwaltungen vor. Gründe sind die Angst vor Machtverlust, aber auch die Angst, kleinen aber lautstarken Minderheiten auf den Leim zu gehen, welche fälschlicherweise in Anspruch nehmen, „die" Bürger zu vertreten: die sogenannten „üblichen Verdächtigen"!
 
In der Tat: Die Bürgerbeteiligung ist bisher „sozial selektiv". Die Mehrheit der Bürger steht abseits. Handlungsbereitschaft Vieler entsteht meist nur dann, wenn eigene Interessen unmittelbar betroffen sind. Eine dauernd wirksame Bereitschaft zur Bürgerbeteiligung besteht bisher nur bei Teilen der gehobenen Mittelschicht („Mittelschicht-Bias"). Die Gefahr, dass durch Bürgerbeteiligung ohnehin Privilegierte noch mehr privilegiert werden, ist nicht von der Hand zu weisen.
 
Insgesamt gesehen: Anstelle einer Verlebendigung der Demokratie scheint nach wie vor - oder zunehmend - eine „Zuschauerdemokratie" ins Haus zu stehen, in welcher die politischen Eliten zunehmend in einem gefährlich „luftleeren" gesellschaftlichen Raum - man könnte auch sagen: „auf dünnem Eis" - operieren, dessen Belastungsfähigkeit prekär ist.
 
Die entscheidende Problemursache – und der entscheidende Ansatzpunkt zum Handeln - für die laue Stimmung und Beteiligungs-Trägheit der Mehrheit der Bevölkerung besteht in der vorherrschende Mehrheitsmeinung: ‚Es besteht das Risiko, auf eine 'Spielwiese' geführt zu werden’ Und damit entsteht die Unsicherheit der Teilnehmer über die Effektivität der eigenen Arbeit" .
 
3. Paradigmenwechsel
 
Paradigmenwechsel: die Investoren reklamieren den Staat für sich, derweilen der Staat den Bürger zu ehrenamtlichen Beteiligungsverfahren aufruft.
 
 
Die Wirtschaftsentwicklung stellt die Kommunen vor eine Reihe im Rahmen ihrer begrenzten Kompetenzen zunehmend weniger lösbarer Aufgaben. Die kommunalen Handlungsfelder zur Beeinflussung der jeweiligen Wirtschaftsstruktur beschränken sich weitestgehend auf die Steuerung und Festlegung von Flächennutzung, die Genehmigung von Betrieben und angebotsorientierte Aktivitäten der Wirtschaftsförderung. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands fand dann – zunächst nur begrenzt auf die Neuen Länder – und ab 2004 dann allgemein das Instrument des Vorhaben- und Erschließungsplans § 12 BauGB Eingang ins BauGB. Parallel dazu wurde das Instrument des Beschleunigte Verfahrens § 13a entwickelt mit dem Ziel, die Realisierung von Groß-Vorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen.
 
„So kommen Stadtplaner aus Bremen zu folgendem Fazit:
 
„Der ganzheitliche Planungsansatz tritt zurück. Planung für das ‚Gemeinwohl’ i.S. der Daseinsvorsorge, verliert an Bedeutung. „Demokratie als Bauherr“: Ein Schlagwort der Sechziger !“ „Ein komplexes Planungsproblem mit dem Ziel des allgemeinen Konsenses anzugehen, passt nicht mehr in die Zeit projektorientierten Handelns. Dementsprechend nimmt die Bedeutung lenkender Planung, insbesondere der vorbereitenden Bauleitplanung ab. Der Planer braucht einen ‚Partner’, Investor, Projektgesellschaft u.a… Er wird bei der Umsetzung des Projektes zum ‚Mittäter’ und Berater in einem auf zügige Durchführung
 
orientierten Bauleitplanungsprozess.“ „Die Durchführungsorientierung schränkt eine ‚(ergebnis-) offene’ Bürgerbeteiligung ein. Beteiligung von ‚Interessenten’ in sog. Lenkungsgruppen dient der gemeinsamen Zielfindung und schlanken Umsetzungsstrategie.“
 
In Zeiten leerer öffentlicher Kassen (und damit: ausbleibender öffentlicher Investitionen) und hoher Arbeitslosigkeit ist mancherorts festzustellen, dass private bauliche Investitionsvorhaben eine eigene Dynamik entwickeln: städtebauliche Konzepte und Entwicklungsgrundsätze werden „den wirtschaftlichen Notwendigkeiten angepasst“, öffentliche Diskussionen über Planungsinhalte mit dem Hinweis auf den nichtöffentlichen Charakter der Inhalte von Verträgen zwischen Kommune und Investor nur noch unter dem Aspekt (und dem Druck) der schnellstmöglichen Realisierung des Vorhabens geführt“
 
 
Führt also der Neu- und Ausbau der gewerblichen Wirtschaft zu einem Verlust an Bürgerbeteiligung, führt der Um- und Rückbau - vorwiegend im Bereich soziale Dienste und Wohnungsversorgung unter dem Stichwort neue Aufgabenverteilung dazu, dass der Staat mehr Verantwortung von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet? Denn der Staat sieht sich nicht mehr in der Lage, bisher von ihm übernommene Aufgaben weiter zu leisten. Und je mehr staatliche Aufgaben und Regelungen entfallen, umso mehr ist das Engagement der BürgerInnen notwendig.
 
 
„So ist es vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Rahmenbedingungen nicht verwunderlich, dass sich Bestrebungen durchgesetzt haben, die formellen Bürgerbeteiligungsverfahren durch informelle zu ergänzen, deren Fokus auf eine tatsächliche Kooperation der Planungsbeteiligten und -betroffenen ausgerichtet ist…
 
Bezüglich des Tempos und der Breite der Umsetzung kooperationsdemokratischer Verfahren ist in der kommunalen Praxis jedoch eine erhebliche Varianz zu beobachten. Der Umsetzungsgrad hängt, typisch für freiwillige Verfahren, stark von örtlichen Faktoren ab, wie der Kooperationsbereitschaft der Verwaltung, des Bürgermeisters und des Rates, dem Vorhandensein akuter Kooperationsanforderungen von Seiten der Bürger oder der Begleitung durch die örtlichen Medien. Auch die Größe der Gemeinde spielt eine wichtige Rolle“ 111
 
Seite 3
 
 
 
 
 
4. Informelle Beteiligung – ein Zug der Zeit? 
 
 
„Da der demografische Wandel einhergeht mit der finanziellen Krise der öffentlichen Hand und der Kommunen, werden insbesondere Städte und Gemeinden als maßgebliche Akteure für die Gestaltung des demografischen Wandels bei bestehen bleibenden oder gestiegenen Herausforderungen immer weniger Mittel zur Verfügung haben. Auch der demografische Wandel wird daher dazu führen müssen, dass die gegenseitige Übernahme von Allgemeinaufgaben durch die „Betroffenen“ selbst verantwortet wird. Wir werden zukünftig mehr und mehr mit einer neuen Verantwortungskultur zwischen der Gemeinde einerseits sowie Sozial- und Bildungsträgern andererseits zu tun haben. Die Herausbildung einer Bürger- und Zivilgesellschaft ist daher auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unabdingbar“?
 
 
„Demographische Entwicklung und wirtschaftliche Situation sind jedoch nur zwei Aspekte einer Entwicklungstendenz, die weitere Ursachen haben.:
 
Wertewandel In der deutschen Gesellschaft findet, besonders ausgeprägt seit den 1980er Jahren, ein grundlegender Wertewandel statt. Lars Holtkamp (2000) skizziert diesen Wertewandel mit der Formel: „Von der Pflichterfüllung zur Selbstentfaltung“. Damit beschreibt er eine Entwicklung, nach der der Bürger nicht mehr allgemeine gesellschaftliche Normen der Pflichterfüllung zur Grundlage seines Handels macht, sondern die Verwirklichung seiner persönlichen Lebensvorstellungen. Dies bringt folgende Verhaltensdispositionen hervor:
 
- Das Bedürfnis, sich als autonome Person zu verwirklichen,
 
- die Abwehr von autoritativ (im Gegensatz zu argumentativ) begründeter
 
- Folgsamkeit,
 
- eine sehr eingeschränkte Bereitschaft zur Übernahme von Pflichten,
 
- eine Beurteilung von öffentlichen Entscheidungen auf dem Hintergrund des persönlichen Nutzens,
 
- eine wachsende Bereitschaft, sich gegen bürokratische Regeln zu wenden und schließlich
 
- die Verringerung der Bereitschaft, ausschließlich moralischen
 
- oder traditionalistischen Normen zu folgen (vgl. Klages, 1993).“
 
 
Wandel in der Vorstellung vom Ehrenamt
 
Der allgemeine gesellschaftliche Wertewandel geht einher mit einem Wandel der Vorstellung vom Ehrenamt. Joachim Detjen (2000) verweist darauf, dass nach Erfahrungswerten nicht einmal fünf Prozent der Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich am traditionellen politischen Leben (Beteiligung an Gruppenaktivitäten auf Gemeindebene, Unterstützung von Parteien u.a.) teilnehmen. Die Teilnahme an themenbezogenen politischen Aktivitäten auf lokaler Ebene (Mitarbeit an Bürgerinitiativen, Demonstrationen u.a.) liege noch um etwa zehn Prozentpunkte niedriger als die an traditioneller Aktivität.
 
Eine systematische Erfassung ehrenamtlichen Engagements ist u.a. durch den „Europäischen Wertesurvey“ (EWS) in den Jahren 1980, 1990 und 1999-2000 und durch die Eurovol-Umfrage 1995 geleistet worden.
 
Aus den genannten Untersuchungen lassen sich drei wesentliche Befunde festhalten (vgl. Anheiser, Toepler, 2002, S. 4):
 
1. Ehrenamtlichkeit stagniert in Europa. Es scheint eine Umstrukturierung stattgefunden zu haben, aber kein Wachstum als solches.
 
2. Die Motivationsträger von Ehrenamtlichkeit zeigen eine deutliche Verschiebung von religiös-moralischen Vorstellungen hin zu instrumentellen, individualistischen Motivationslagen.
 
3. Bürgerschaftliches Engagement in Europa ist weiterhin stark von nationalen Gegebenheiten und Strukturen geprägt, insbesondere von der jeweiligen Einbettung und Rolle des Dritten
 
Sektors.
 
Offensichtlich ist bürgerschaftliches Engagement in den Industrieländern der EU einer Individualisierung und Säkularisierung unterworfen. Vom ehemals lebenslangen Engagement in Vereinen, Kirchen und Parteien wenden sich die BürgerInnen einem eher kurzfristigen und ergebnisorientierten Engagement in Organisationsformen außerhalb der traditionellen Schemata zu.“
 
 
5. Vom lang angelegten Ehrenamtes zur projektbezogenen Beteiligung
 
 
„Die bereits häufig getroffene Feststellung, dass die Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement nach wie vor groß ist, sich jedoch von den klassischen Formen des auf längere Zeitdauer angelegten Ehrenamtes hin zu einer projektbezogenen Beteiligung verändert hat, erfordert eine Neuorientierung der Bürgerbeteiligung, bei der Bürgerbeteiligung nicht als bürgerberuhigendes Placebo, sondern als Wunsch um die Einbeziehung bürgerschaftlichen Sachverstandes begriffen wird“
 
 
„Es ist festzustellen, dass Planung in zunehmendem Maße in Form von Projekten konzipiert wird. Auch hier ist ein Wandel im Planungsverständnis erforderlich. Planung ist nicht mehr eine ‚Problemlösung auf Vorrat’ sondern ein aktueller, projektbezogener und komplexer Verhandlungs- und Bewertungsprozess. Mit den alten, hierarchisch gegliederten Entscheidungssystemen in der öffentlichen Verwaltung ist dieser nicht mehr zu bewältigen.
 
Was aber ist erforderlich, um den notwendigen Wandel im Planungsverständnis zu fördern?
 
- Zunächst einmal muss geprüft werden, wo Stadtplanung strategische Steuerungskraft entfalten kann 􀃆 wo kann Stadtplanung noch etwas bewegen?
 
- Die ‚Nachfrage’ nach Stadtentwicklungsplanung sollte dann durch öffentliche und politische Diskussion, aktive Öffentlichkeitsarbeit und Information und durch den Aufbau von Netzwerken gesteigert werden.
 
- Stadtentwicklungsplanung könnte die Aufgabe übernehmen, kooperative Strukturen zu initiieren und zu steuern und dabei gesamträumliche Entwicklungskonzepte zu integrieren. In einem solchen Prozess sollten Planer die Führungsfunktion übernehmen, damit die Zielgerichtetheit des fachlichen Ansatzes nicht verloren geht.“
 
 
Es wird aber auch, u.a. von Utz Schliesky (2001), festgestellt, dass kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit sich wandelt - hin zu projektbezogenem bürgerschaftlichem Engagement: Gerd Fuchs (2001) meint jedoch, es sei falsch, bisweilen mangelnde Beteiligung an Wahlen und Volksbegehren als Beweis für die Unfähigkeit des Bürgers zu persönlichem Engagement heranzuziehen. Auch die Annahme, der Rückgang der bürgerlichen Partizipation in den klassischen Organisationen Partei, Gewerkschaft, Kirche, Wohlfahrtsverbände signalisiere geringeres soziales Interesse, sei falsch. „Die kleinen, selbstorganisierten und projektorientierten Organisationen nehmen zu (…). Das Engagement des Bürgers steigt mit der Beseitigung des Ohnmachtsgefühls und mit der Unmittelbarkeit des Betroffenseins (überschaubare Problemlage)“ 
 
 
 
 
 
 
 
 
6. Das Dreieck: Verwaltung, Politik, Bürgerschaft
 
 
„22 von 32 Verfahren (in Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins, d. Verf.) (= 68,75%) wurden von der Verwaltung angeregt und bei weiteren 3 Verfahren die Verwaltung gemeinsam mit der Politik und/oder der Bürgerschaft Veranlasser für ein informelles Beteiligungsverfahren. Damit wird deutlich, dass die Verwaltung innovativen Planungsansätzen nicht nur offen gegenüber steht, sondern sie vielmehr aktiv einbringt. Der Politik kommt eine solche aktive Rolle anscheinend nicht zu.“
 
 
 
7. Entfremdung zwischen Bürger und Politik durch Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten
 
 
Anonymität und Entfremdung
 
„In den letzten Jahren ist es zunehmend zu einer Entfremdung zwischen Politik und Bürgern in Deutschland gekommen. Eine sinkende Wahlbeteiligung – insbesondere auf kommunaler Ebene – ist Ausdruck von Politikverdrossenheit und von Misstrauen in die Lösungskompetenz der Politik. Sieht man davon ab, dass es vielfältige, sicherlich auch kontrovers zu diskutierende Ursachen für die Politikentfremdung und Parteienverdrossenheit gibt, so ist der Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten an politischen und Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse wohl von zentraler Bedeutung für die Entfremdung. Wer nicht mitwirken kann, verliert nach dem Interesse auch das Gespür für Verantwortung in der Gesellschaft“ 
 
 
Der Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten entsteht u.a. auch, weil Wirtschaftsunternehmen sowohl international als auch lokal zunehmend Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Da ist es nicht verwunderlich, wenn den „Globalisierungstendenzen“, deren Steuerungsmechanismen kaum beherrschbar scheinen, der Wunsch nach identitätsstiftenden Lösungen zur Gestaltung des persönlichen Umfeldes entgegengehalten werden. Dem Trend zunehmender Anonymisierung steht ein „steigendes Interesse an bürgerschaftlichem Engagement gegenüber, weil gerade im anonymisierten Alltag das Bedürfnis nach selbstgestalteten sozialen Netzen steigt“
 
 
„Die Bevölkerung besitzt mangelndes Vertrauen in die Bereitschaft der Politiker - auch der Kommunalpolitiker! -  auf die Bürger zu hören. Das krass negativ formulierte Statement „die Politiker machen doch nur, was sie selbst wollen", wird bei Umfragen von ca. 2/3 der Befragten bejaht. Selbst bei Kommunen mit wenigen tausend Einwohnern ist dies nicht viel anders! Letztlich sitzt an diesem Punkt zumindest indirekt nun aber auch der entscheidende Grund für die Lustlosigkeit von Politik und Verwaltung gegenüber der Bürgerbeteiligung und für den vielfachen Widerstand, auf den man auf dieser Seite stößt. Da die Mehrheit nicht teilnimmt, bleibt man mit den „üblichen Verdächtigen" allein, die man begründetermaßen im Verdacht hat, „kein Mandat" zu haben und auf die man sich deshalb lieber nicht ernsthaft einlassen will, weil einen dies nicht zuverlässig genug an „die" Bürger (oder „die" Wähler) heranbringt“ 222
 
 
8. Bürgerbeteiligung stärk die Demokratie
 
 
„Die künftige Rolle der Kommunalpolitik ist die eines Moderators und Koordinators in einem Geflecht von gleichgestellten, aber autonomen Akteuren. Aufgabe von Politik ist nicht mehr, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu treffen, sondern dafür zu sorgen, dass kollektive Entscheidungen getroffen werden“
 
 
„Bürgerbeteiligung wird also auch als Chance gesehen, die Entscheidungen kommunaler Gremien besser in die Öffentlichkeit zu vermitteln und die Entscheidungsträger damit zur Erläuterung ihrer Entscheidungen zu bewegen. Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat in seiner Sitzung am 07.11.1995 dazu folgendes festgestellt:
 
„Sofern die Urwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Möglichkeiten zum Panaschieren und Kumulieren bei den Kommunalwahlen, Einwohner- und Bürgeranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide das bürgerschaftliche Engagement fördern, den Rat und die Verwaltung unter erhöhten Begründungszwang setzen und der Politikverdrossenheit entgegenwirken, sind sie zu begrüßen“ Vielmehr sollte die Politik von Anfang an in den Beteiligungsprozess einbezogen und dieser entsprechend organisiert werden. Das hat Auswirkungen auf die Finanzierung von Verfahren und Maßnahmen, die Prioritätensetzung in den zur Entscheidung gewählten Gremien (vgl. Wiese-von Ofen, 2002, S. 59) und bestimmt letztendlich entscheidend über den Erfolg des Beteiligungsprozesses mit. Denn ohne Beteiligung der Politik besteht die Gefahr des Scheiterns, weil die politische Rückendeckung fehlt (vgl. Rösener, Selle, 2003, S. 44). „Eine der Grundvoraussetzungen für mich ist, dass Politik ganz früh eingebunden ist in diese Beteiligungsverfahren und ganz früh weiß (…), in welche Richtung das gehen könnte und dass es auch ungemütlich werden könnte (…) und dass Politik (…) nicht unterwegs sagen kann: ’so, das gefällt uns jetzt nicht und jetzt blasen wir das Ganze ab’. Das geht nicht“ (Interview 5, S.111 Seite 182
 
 
 
9. Bürgerbeteiligung vs. repräsentativer Demokratie
 
 
„Die stärkere Verknüpfung zwischen repräsentativ-demokratischer und bürger-demokratischer Politik dürfte der zunehmenden Komplexität von Gesellschaft und Politik eher Rechnung tragen als ein überkommenes, hoheitliches Politikverständnis, das sich allein mit parlamentarischer Mehrheitsentscheidung rechtfertigt. Notwendig ist vielmehr eine „horizontal und vertikal differenzierte Regelungsstruktur“ mit Schritten hin zu einer neuen Kommunikations- und Beteiligungskultur. In ihr muss sich der moderne, kommunizierende und verhandelnde Staat nicht zuletzt dadurch bewähren, dass die Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und ihnen neue Diskursräume und Beteiligungsplattformen geboten werden.“
 
 
„Die Stärkung direkt-demokratischer Verfahren würde letztendlich zu einer Aushöhlung des Repräsentativsystems führen. Es müssten daher alle Anstrengungen unternommen werden, die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Repräsentativdemokratie zu bewahren und zu stärken.
 
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob die in der Bundesrepublik bestehende repräsentative Demokratie in ihrer derzeitigen Ausprägung den gegenwärtigen Anforderungen der Gesellschaft gerecht wird. Denn die demokratisch legitimierte Vertretung ist „nicht nur territorial gebunden, sondern auch wahlperiodenverhaftet, während der Lebensraum der Bürger, die Komplexität ihrer Lebenslagen und ihr Interessens- und Verantwortungshorizont darüber hinausgehen und auf ganzheitliche, dauerhafte Entscheidungen ausgerichtet sind“ (Hill, 2005 
 
Führt daher die „zunehmende Diffusion und Verdünnung repräsentativ-demokratischer Legitimationszusammenhänge“ (vgl. Hill, 2005) zu einer neuen Demokratieform mit basisdemokratischen Grundsätzen – und ist deshalb die Angst kommunaler Volksvertreter
 
vor Demokratieverlust nicht unbegründet?
 
Wenn Bürger sich engagieren und gemeinsam für die Umsetzung ihrer Vorstellung eintreten, dürfte es für Kommunalpolitiker schwierig werden, sich dem Begehren dieser Bürger mit ggf. anderen, eigenen Vorstellungen entgegen zu stellen. Zu der Angst vor Machtverlust kann dann noch die Angst vor „Substanzverlust“ treten: Wozu wird der Kommunalpolitiker noch benötigt, wenn die Bürger ihre Interessen direkt mit der Verwaltung aushandeln und umsetzen können?“ 111 Seite 24
 
 
 
10. Elitenbeteiligung – Beteiligung der breiten Mehrheit
 
 
„Zur Verwirklichung des Ziels einer breiten Beteiligung bedarf es des Einsatzes geeigneter Methoden und Instrumente. Es muss hierbei von der exklusiven Verliebtheit vieler Protagonisten in solche Methoden Abschied genommen werden, die eine unmittelbare face-to-face-Kommunikation gewährleisten. Es entsteht hierdurch eine Bevorzugung von Methoden, die auf das Arbeiten in und mit Kleingruppen abstellen, aus denen aber die Mehrheit der Bevölkerung ausgeschlossen bleibt, der keine Beteiligungschance zuteil wird“ 
 
 
„In Beteiligungs- und Kooperationsverfahren ist immer wieder festzustellen, dass nur bestimmte Bevölkerungsgruppen aktiviert werden können. So besaßen z.B. bei den im Jahre 2001 in Ingolstadt durchgeführten Bürgerkonferenzen, an denen über 200 Bürgerinnen, über 100 Fachleute und über 40 Stadträte teilnahmen, zwei Drittel der Teilnehmenden Abitur oder Fachabitur und über die Hälfte konnte als Berufsausbildung ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium vorweisen (vgl. Treffer, 2002, S. 28). Vor diesem Hintergrund wird häufig von einer „Elitenbeteiligung“ gesprochen und es stellt sich die Frage, wie die Interessen derjenigen Gruppen, die sich nicht artikulieren wollen oder können, Berücksichtigung finden.
 
Es ist aber auch festzustellen, dass in vielen Kooperationsverfahren die beteiligten Bürgerinnen und Bürger eben doch nicht ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen, sondern durchaus auch die Belange der in diesen Prozessen nicht vertretenen Gruppen berücksichtigen. „Forschungen belegen, dass die Instrumente direkter Demokratie und andere Formen der Bürgerbeteiligung fast ausschließlich von den ohnehin aktiven Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden; diese vertreten aber die inaktiven Bevölkerungsgruppen relativ gut mit“ (Witte, 2001, S. 16).“ 
 
 
11. informelle Bürgerbeteiligung und ihre Vorteile
 
 
„Mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an städtebaulichen Planungen ergeben sich nicht nur Chancen zu gesellschaftlichen Veränderungen, sondern auch ganz „handfeste“ Vorteile gegenüber den herkömmlichen formellen Verfahren.
 
 
Konsens, Akzeptanz An erster Stelle ist hierbei zu nennen, dass Beteiligungsverfahren geeignet sind, Konsens und Akzeptanz und somit breitere Zustimmung für Planungsvorhaben zu schaffen. Dies kann langfristig ganz allgemein zu einer Verstetigung von Planungsprozessen (Konfliktprävention) und Planungsergebnissen führen und Synergieeffekte mit sich bringen.
 
Zeitgewinn Vor allem aber können konsensuale Planungsverfahren einen Zeitgewinn mit sich bringen, wenn Konflikte und damit langwierige und ressourcenraubende Planungsverfahren vermieden werden.
 
Qualität Durch Einbeziehung der Kenntnisse und des Fachwissens der Akteure vor Ort und die mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verbundene Vielschichtigkeit der Sichtweisen und Beurteilungen kann sich zudem die Qualität von Ergebnissen und von Prozessen verbessern.
 
Transparenz Beteiligungsverfahren bieten die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Lernprozess, der hinführen kann zu einer Netzwerkbildung bzw. Vernetzung von Wissensbereichen und Akteuren. Die gemeinsame Arbeit an einem Beteiligungsprojekt hat den Effekt, dass die Beteiligten die Positionen und Argumente der Akteure besser nachvollziehen können – der Prozess wird transparent, abstrakte Institutionen werden zu konkreten Individuen. Ist ein Beteiligungsverfahren für eine städtebauliche Planung erfolgreich verlaufen, schafft dies Motivation für Kooperation auch in anderen Bereichen. Wenn es zusätzlich gelingt, Vertrauen aufzubauen, kann somit ein Demokratisierungs- und Emanzipationsprozess in Gang gesetzt werden. Je nach Sichtweise entsteht damit die Chance oder das Risiko, dass es zu einer Unumkehrbarkeit des status quo kommt: „Es führt kein Weg zurück in eine Zeit vor der partizipatorischen Demokratie“ (Meister, zit. nach Baumann et al., 2004, S. 53)“.
 
 
12. informelle Bürgerbeteiligung und ihre Nachteile
 
 
Als ein wesentliches Problem stellt sich heraus, dass es kaum zu
 
gelingen scheint, Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten
 
zu aktivieren und zu beteiligen.
 
 
Elitenbeteiligung
 
Das Gefüge der beteiligten  Akteure kann ausschlaggebend dafür sein, ob ein Beteiligungsverfahren eine Fülle unterschiedlicher Sichtweisen und Argumente zusammenbringt oder ob sich lediglich eine Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen „Verhinderungsinteresse“ etabliert. Insofern geht mit der (ungewissen) Zusammensetzung der Akteure ein Planungsrisiko einher:
 
Steuerungsverlust
 
Durch ein Beteiligungsverfahren können Planungsprozesse komplizierter und weniger steuerbar werden, ggf. kann dies zu Zeitverlust führen. Da ein Kooperationsverfahren finanziellen und organisatorischen Mehraufwand bzw. Mehrfachbelastung (und eventuell sogar Überforderung!) von MitarbeiterInnen bedeutet, ist nachvollziehbar, wenn angesichts dieser Risiken politische Entscheidungsträger zurückhaltend mit Kooperationsverfahren
 
umgehen. Zumal sie damit rechnen müssen, dass sie Kompetenzen abgeben müssen und in Folge Bürgerinnen und Bürger - und damit ihre Wähler- denken könnten, sie würden sich vor unliebsamen Entscheidungen drücken.
 
Aufwand Einer der wesentlichen Nachteile informeller Beteiligungsverfahren besteht in dem Aufwand, der mit íhrer Durchführung verbunden ist. Neben dem personellen ist hier insbesondere der finanzielle Aufwand zu nennen. Die Kosten für die Durchführung informeller Beteiligungsverfahren sind u.a. abhängig von der Anzahl der ModeratorInnen, der TeilnehmerInnen und der durchgeführten Veranstaltungen. Hinzu kommt der Aufwand für Ressourcen (Raummiete, Verpflegung, Technische Ausstattung bzw. Transportkosten hierfür) und Öffentlichkeitsarbeit (Einladungen, Informationsmaterial, Dokumentationen etc.) Weiterhin entsteht personeller Aufwand bei der Kommune für die Vor- und Nachbereitung des Beteiligungsprozesses, ggf. für Ausschreibungs- und Vergabeverfahren und für Pressearbeit, Bürgeranfragen und ähnliches.
 
 
Und was sagen die BauamtsleiterInnen? 
 
„Die Bauamtsleitungen wurden gebeten, die Begleitumstände zu schildern, die dazu geführt hatten, dass sie das Ergebnis des von ihnen durchgeführten informellen Beteiligungsverfahrens negativ bewertet haben. Von den befragten Bauamtsleitungen wurden folgende Gründe, die sie zu einer negativen Bewertung der Ergebnisse von Beteiligungsverfahren bewogen haben, geschildert:
 
 
1. Die Politik beschließt etwas völlig anderes, als im Beteiligungsverfahren abgesprochen wurde.
 
2. Es herrscht Politikverdrossenheit und mangelndes Vertrauen in die Verwaltung.
 
3. Ein Interesse von BürgerInnen an konzeptionellen Planungen ist nur schwer zu generieren.
 
4. BürgerInnen können nicht oder nur in geringer Anzahl zur Teilnahme an einem Beteiligungsverfahren mobilisiert werden.
 
5. BürgerInnen beteiligen sich häufig erst bei persönlicher Betroffenheit.
 
6. Es fehlen finanzielle Ressourcen.
 
7. Verwaltung und Politik sind überfordert.
 
8. Es herrscht Zeitdruck.“ 111 Seite 126
 
 
 
 
 
 
 
13. Bürgerbeteiligung und ihre Erfolge
 
 
„Es zeigt sich, dass die Bewertung des Erfolgs von informellen Beteiligungsverfahren kaum objektivierbar ist, sondern vielmehr abhängig ist von den Erwartungen, die die jeweiligen Vefahrensbetreiber an das Ergebnis des Verfahrens stellen oder von den Zielen, die sie formulieren. Die Maßstäbe für eine entsprechende Bewertung sind bei den einzelnen Akteursgruppen unterschiedlich: Während für Politik und Verwaltung an erster Stelle die Akzeptanz des Vorhabens (= Konfliktfreiheit) steht, legen Investoren vor allem Wert auf Wirtschaftlichkeit und Rendite und die Bürgerschaft vor allem auf Funktion und Nutzen.
 
 
Mit dem Aufstellen von Bewertungskriterien wird der Versuch unternommen, Parameter festzulegen, um komplexe Verfahren und deren häufig vielschichtigen Ergebnisse verallgemeinern zu können. Hierdurch entwickelt sich jedoch die Gefahr, dass derartige Bewertungen den Eindruck von Objektivität vermitteln. Dabei beinhalten alle Bewertungsverfahren immer subjektive Kriterien (wie z. B. die Zufriedenheit der Akteure mit dem Prozess oder den Ergebnissen eines Verfahrens), die sich nicht objektivieren lassen. Derjenige, der erstmalig die Erfahrung macht, dass Kooperation zu Vertrauensgewinn und dieser wiederum zu konstruktiver und somit freudvoller Arbeit führen kann, wird einem solchen Ergebnis eines kooperativen Verfahrens selbst dann einen hohen Stellenwert (und einen hohen Erfolgsfaktor!) zumessen, wenn das Ergebnis aus planerischer Sicht eher mittelmäßig ist. Das heißt, dass sich die Kriterien für jeden einzelnen Anwender durch zunehmende Kooperationserfahrung relativieren und ändern können.“
 
 
14. Stadtentwicklungsplanung ist mehr als Kommunikation
 
 
„Trotz der in dieser Dissertation zum Ausdruck gekommenen überwiegend positiven Bewertung informeller Beteiligungsverfahren bleibt zu beachten, dass städtebauliche Planung nicht reduziert werden kann auf Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor muss jeder städtebaulichen Planung eine sorgfältige Bestandsaufnahme und Problemanalyse auf fachlicher Grundlage voraus gehen und das gewissenhaft abgewogene Planungsergebnis muss politischen und rechtlichen Entscheidungsprozessen Stand halten können. Dazu bedarf es mehr als ausgeprägter Moderationsfähigkeiten – es bedarf der sorgfältigen Arbeit qualifiziert ausgebildeter StadtplanerInnen.“
 
 
 
15. Rechtliche Regelungen, Möglichkeiten, praktische Beispiele
 
 
„Das geltende Städtebaurecht bietet bei konsequenter Anwendung einerseits Beteiligungsrechte und andererseits ausreichende Spielräume zur Gestaltung umfänglicher Kooperationsverfahren. Es sind nicht Gesetze und Normen, die Bürgerbeteiligungsverfahren erfolgreich machen – es sind die Menschen, die diese Gesetze und Normen anwenden“ 
 
 
Das geltende Städtebaurecht bietet bei konsequenter Anwendung einerseits Beteiligungsrechte und andererseits ausreichende Spielräume zur Gestaltung umfänglicher Kooperationsverfahren (So z.B. auch bestätigt durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung für das Modellvorhaben ‚Breipohls Hof’; vgl. BBR, 2004a, S. 4). Handlungsbedarf für weitergehende gesetzliche Regelungen ist nicht gegeben, allenfalls könnten auf lokaler Ebene ‚Spielregeln“ für Bürgerbeteiligungsverfahren festgelegt werden.
 
 
„Da lokale Kontexte und Akteurskonstellationen jeweils unterschiedlich  ausfallen und die Gestalt demokratischer Strukturen auch ein Merkmal kommunaler Identität darstellen kann, sollte eine vom Gemeinderat verabschiedete Hauptsatzung Rahmen und Grundlagen für demokratische Prozesse in der Kommune enthalten“ (Hill, 2005, S. 573). Wenn es auch keiner weiteren rechtlichen Normen bedarf, um Bürgerbeteiligung erfolgreich zu gestalten, so kann es doch zweckmäßig sein, den ‚goldenen Zügel’ des Förderrechts zu nutzen, um den Stellenwert von Beteiligungsverfahren zu stärken.
 
 
Wie eine solche Förderung aussehen kann, zeigt ein beispielhafter Blick in die Förderrichtlinien zur Stadterneuerung in Nordrhein-Westfalen:
 
„Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die Gemeinde eine den Maßnahmen angepasste Bürgerbeteiligung und - information gewährleistet. Auf § 23 GO NW und § 3 BauGB sowie auf weitere Beteiligungsmöglichkeiten, die über das formale Beteiligungsverfahren hinausgehen, wird hingewiesen“ (Ziffer 4.8 der „Förderrichtlinien Stadterneuerung“ des Landes NRW vom 30.01.1998). Klaus Selle (2004) empfiehlt, Förderprogramme mit Qualitätskriterien zu koppeln: So könnte - wie nachfolgend erläutert - durch entsprechende Anreize auf eine deutliche Verbesserung der Planungskultur, insbesondere hinsichtlich der Bürgerorientierung, hingewirkt werden. Wefing (2008) macht seine Kritik am Umgang mit plebiszitären Verfahren am Beispiel des Flughafens Tempelhof fest und kommt zu dem Schluss, „dass der Ausgang des Volksentscheids für die Zukunft Tempelhofs ohne Bedeutung war“. Denn Bürgermeister Wowereit habe die Berliner bereits vorher wissen lassen, sie könnten votieren, wie sie wollten, am Ende werde doch gemacht, was er bestimme. Dies sei juristisch zwar korrekt gewesen, weil der Volksentscheid nach Landesverfassung nicht bindend sei, politisch sei ein solches Desinteresse am Willen der Bürger jedoch desaströs und entlarve die Elemente direkter Demokratie als „folgenlosen
 
Freizeitspaß“.
 
 
Praxisnahe Ausbildung und Fortbildung ist notwendig:
 
Kooperative Beteiligungsverfahren stellen an alle beteiligten Akteure hohe Anforderungen. In dem Spektrum der Akteursgruppen• Kommune,• Bürgerschaft und • Wirtschaft gilt dies jedoch für die einzelnen Akteursgruppen in unterschiedlichem Maße. Denn, wie die Literaturrecherche und die Erhebung ergeben haben, es sind in der Regel die Kommunen, die kooperative Beteiligungsverfahren initiieren. Und in der Kommune, die sich in den ehrenamtlichen Teil, die „Politik“, und den hauptamtlichen Teil, die „Verwaltung“ gliedert, sind es wiederum die VerwaltungsmitarbeiterInnen, die informelle Beteiligungsverfahren anstoßen und lenken. Insofern kommt den Kenntnissen dieser Gruppe über die Rahmenbedingungen von Bürgerbeteiligung und die Steuerung von Beteiligungsprozessen ein ganz besonderer Stellenwert zu.
 
Die Berliner Senatverwaltung hat dazu das umfangreiche „Handbuch zur Partizipation“ herausgegeben; denn „Nur wer die Spielregeln kennt, kann Tore schießen. Der Ball liegt nun auf dem Feld, Tore müssen Sie schießen“ Dr. Hucke zur Vorstellung des Handbuchs am 19. Oktober 2012
 
 
Ein Beispiel: Ein umstrittenes Planungsvorhaben in einer schleswig-holsteinischen Stadt soll in einer öffentlichen Ausschusssitzung beraten werden. Unter Hinweis auf die Gemeindeordnung teilt der Ausschussvorsitzende den zahlreich anwesenden BürgerInnen mit, dass sie sich an der Ausschussdiskussion nicht beteiligen dürften, sie hätten allerdings Gelegenheit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu dem anstehenden Planungsvorhaben zu stellen. Der Ausschussvorsitzende weist vorsorglich darauf hin, dass die Einwohnerfragestunde gemäß Hauptsatzung auf 30 Minuten beschränkt sei (in einigen Gemeinden liegt die Fragestunde auch noch am Ende der Tagesordnung). In einem solchen Fall werden die anwesenden BürgerInnen kaum den Eindruck haben, dass auf ihre Meinung oder Mitwirkung sonderlich Wert gelegt wird. Dabei gäbe es unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausschussvorsitzenden Handlungsalternativen: Der Ausschuss könnte beschließen, EinwohnerInnen, die von einem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören (§ 16c Abs. 2 Satz 1 GO). Er könnte aber auch ganz einfach an dem entsprechenden Tagesordnungspunkt die Sitzung unterbrechen und eine Diskussion zwischen den BürgerInnen und den Ausschussmitgliedern zulassen. Es gibt also Möglichkeiten zur informellen Bürgerbeteiligung auch innerhalb der bestehenden Rechtsnormen – es bedarf lediglich des Willens, diese im Sinne der Kooperation auszulegen.
 
 
„Also: Sie dürfen viel tun! Sie müssen ein bisschen flexibel sein, Sie müssen ein bisschen Phantasie haben! Der Blick ins Gesetz, der ja normalerweise die Rechtsfindung erleichtert, wie die Juristen gelernt haben, hilft da häufig nicht weiter, weil es eben nicht im Gesetz steht“ (Ortloff, 2001, S. 50).
 
 
Unterstützung der Bürgerschaft
 
Selbsthilfe und politische Partizipation der Bürgerschaft bedürfen der Unterstützung durch Politik und Verwaltung. Dieses „Empowerment“ der Bürgerschaft kann vielfältige Formen haben, wie z.B.:
 
- Förderung der Aus- und Fortbildung der BürgerInnen. Es ist sinnvoll, engagierte BürgerInnen im Bereich der Bürgerbeteiligung aus- und fortzubilden. Denn erstens schafft dies einen Anreiz für die BürgerInnen, sich zu engagieren, zweitens macht es die Zusammenarbeit effektiver und drittens können die derart ausgebildeten BürgerInnen als Multiplikatoren eingesetzt werden Die Stadt Nürtingen z.B. arbeitet mit so genannten ‚Bürgermentoren’, die u.a. neue Engagierte in die Denk- und Handlungsweise einer Bürgerkommune einführen (vgl. Stadt Nürtingen, 2008).
 
- Schaffung einer Anlaufstelle in der Verwaltung.
 
Die Förderung der Bürgerkommune verlangt nach ressortübergreifenden Verwaltungsstrukturen und einem professionellen Partizipationsmanagement. Wünschenswert wäre der Aufbau zentraler Anlaufstellen für bürgerschaftliches Engagement auf kommunaler Ebene, die Engagementsuchende und Engagementanbieter zusammenführen, interessierte BürgerInnen beraten und Engagementangebote entwickeln.
 
- Bereitstellung von Räumlichkeiten und Sachmitteln.
 
Engagierten BürgerInnen, die sich z.B. zu Arbeitsgruppen zusammenschließen, sollten unentgeltlich Räumlichkeiten in kommunalen Gebäuden zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf sollten auch Sachmittel, wie z.B. Flipcharts, und technische Hilfsmittel, wie z.B. Laptop und Beamer, bereitgestellt werden.
 
 
- Förderung benachteiligter Gruppen.
 
Für diejenigen Gruppen in der Bevölkerung, die über herkömmliche Verfahren und Beteiligungsformen nicht ausreichend für bürgerschaftliches Engagement angesprochen und motiviert werden können, wie z.B. Jugendliche und Migranten, sollten Maßnahmen und Strategien der Befähigung entwickelt werden (vgl. Enquete-Kommission, 2002, S. 7). Zur Überwindung von sprachlichen / kulturellen / sozialen Schranken müssen speziell ausgebildete Personen eingesetzt werden, deren vorrangige Aufgabe zunächst einmal darin besteht, Vertrauen aufzubauen. Solche Maßnahmen sind allerdings in der Regel personal- und zeitintensiv und damit kostenträchtig. Aufwand, der in diesem Zusammenhang entsteht, sollte nicht nur als Investition in eine Verbesserung der Beteiligungskultur, sondern auch als Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zu gesellschaftlicher Integration betrachtet werden.
 
 
„Fazit: Die „Bürgerkommune" ist als Perspektive ebenso real wie fundamental. Man muss sie allerdings nicht nur wollen, sondern auch mit sehr viel  Energie und mit Einsicht in ihre realen Bedingungen ins Werk setzen! „
 
 
  
 
== Kästchensuche ==
 
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Version vom 29. Oktober 2012, 13:29 Uhr

Willkommen im Planungswiki!

Was nützen alle Visionen, Ideen und Konzepte im Bereich der Stadtentwicklungsplanung und der Umweltplanung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene, wenn sie von den EntscheidungsträgerInnen vor Ort, in den Städten und Gemeinden, nicht aufgegriffen und umgesetzt werden?

  • Das Planungswiki richtet sich an MandatsträgerInnen in Planungs- um Umweltausschüssen sowie an Bürgerinitiativen. Also an Bürger und Bürgerinnen, die zunächst keine klassische Planungsausbildung haben, aber dennoch Planungsentscheidungen von oftmals großer Tragweite fällen müssen.

Gleichwohl richtet sich das Planungswiki auch an Planerinnen und Planer in den Planungs- und Umweltämtern und -behörden und an die Planungsbüros. Ist es doch ihre Aufgabe, Bauleitpläne zu entwickeln, die den neuesten Stand in der Stadtentwicklungs- und Umweltdiskussion widerspiegeln - und die auch dann die Zustimmung der MandatsträgerInnen erhalten sollten. Ein nicht immer einfaches Unterfangen vor allem dann, wenn das Fachwissen sehr unterschiedlich verteilt ist.

Dieses Planungswiki möchte Sie bei Ihrer Arbeit in den Ausschüssen, in der Verwaltung, in den Planungsbüros und bei Ihrer Arbeit in der Bürgerinitiative unterstützen. Lassen sie sich anregen durch die vielfältigen bundesweiten Anwendungsbeispielen aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen.

An dieser Stelle sei auch hingewiesen auf die informative und daher empfehlenswerte | Broschüre "Mitplanen, Mitreden, Mitmachen" des Wirtschaftsministeriums Hessen.

Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung

Wie funktioniert das Planungsrecht? Zum Beispiel so! Hier klicken! Im Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung haben wir die Spielregeln des Bau- und Planungsrechts offen gelegt. Schnell ist die Struktur dieses Rechtsgebiets im Überblick zu erkennen. Einzelne Grundbegriffe sind nun leichter zuzuordnen und zentrale Themen des Planungsrechts werden deutlicher. Jetzt ist es nicht mehr weit, bis auch Sie sich sicher dort bewegen, wo andere nur den "Planungsdschungel" sehen. Seien Sie mutig! Los geht's!

Wer sagt denn, dass BürgerInnen nur im Rahmen der formalen Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuchs auf die Planungsinhalte und -abläufe Einfluss nehmen können? Es gibt viele Wege zum Ziel: | Spielanleitung zur Lobbyarbeit - auch als DIN 3 Plakat.

Sie können übrigens den | Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung auch als DIN A1 Plakat auf Ihrem USB-Stick speichern und in einem Kopie-Shop für rund 15 € auf DIN A1 ausdrucken oder Sie kommen in der Geschäftsstelle des BUND-Landesverband in der Crellestr. 35 in Berlin-Schöneberg vorbei und erwerben ein Plakat für 4 € oder lassen sich ein Plakat gefaltet auf DIN A4 für 4 € + Porto zuschicken.

Anwendungsbeispiele aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen

Wie kann man ökologische und klimabedeutsamen Festsetzungen in Bebauungsplänen verankern? Zum Beispiel so! Hier klicken Modellhafte Beispiele für Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen aus aus über 20 Städten und Gemeinden konkretisieren das Ziel dieses Planungswiki, nämlich die ökologischen und klimaverträglichen Ausrichtung von Bebauungsplänen zu optimieren, getreu dem Motto: "Global denken - lokal handeln" und von Anderen lernen.

Bürgerbeteiligung

Thesen zu „Bürgerbeteiligung“

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Ihnen liegt der | Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung vor? Die Zahlen in den Textfeldern auf dem Wegweiser verweisen auf Kommentare zu eben diesen Textfeldern. Sie können somit lediglich die Zahl aus dem Textfeld in die Suchfunktion in der Menueleiste oben auf dieser Seite eingeben und schon sehen Sie das Ergebnis!

Feedback

Über Ihr Feedback freuen wir uns: wegweiser@bund-berlin.de

Coaching

Nur wer die Spielregeln kennt, kann Tore schießen und sorgt für eine starke Abwehr. Beteiligung alleine reicht nicht aus!

Wir trainieren Sie in allgemein verständlicher Form in der Anwendung des Planungsinstrumentariums. Sie haben dabei die Wahl, ob Sie in der Gruppe oder als Einzelperson in unseren BUND-Seminarräumen in der Crellestr. 35 in Berlin-Schöneberg gecoached werden wollen. Innovative Tools machen die Stoffvermittlung effizient und dennoch unterhaltsam. Alles weitere erfahren Sie hier:

...und noch ein paar Hinweise

Risiken und Nebenwirkungen: Die Nutzung des Planungswiki erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch, wenn Sie sie für rechtliche Einschätzungen nutzen. Ziehen Sie in Erwägung, sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle zu wenden. Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen für Sie nachteilig ist. Konsultieren Sie im Zweifel eine/n Juristin/en Ihres Vertrauens.

Jedes Bundesland hat leicht abweichende Regelungen in Bezug auf Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen wenn es um die Planung geht. Wir bitten alle Nicht-BerlinerInnen, dies bei der Nutzung dieses Planungswiki zu berücksichtigen.

Im nachfolgenden Text werden die Begriffe „Gemeinde“ gleichbedeutend verwendet mit „Bezirk“ oder „Land Berlin“: Das BauGB spricht immer von „Gemeinde“. In Berlin verstehen wir darunter - je nach Bedeutungszusammenhang - „Bezirk“ oder „Land Berlin“.

Im Folgenden zitieren wir wiederholt den Baugesetzbuch-Kommentar von, W. Schrödter, München 2006, 7. Auflage und den Baugesetzbuch-Kommentar von Jäde, Dirnberg, Weiss, Stuttgart, 6. Auflage 2010. Diese Kommentare können – neben verschiedenen anderen - in der Senatsbibliothek Berlin eingesehen werden. Sie werden merken, so ein Kommentar ist gar nicht so schwer zu lesen. Ja, er liest sich im Einzelfall wie ein Krimi, sofern Sie selber einem spannenden Fall auf der Spur bist.

Falls Sie über längere Zeit mit dem Planungsrecht arbeiten, empfehlen wir des Kauf eines Baugesetzbuch-Kommentars, den Sie bereits für 100 € in den Buchhandlungen erhalten.