Flächennutzungsplan

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Vergleiche hierzu auch die Beiträge unter Große Pläne, bunte Pläne - Typenlehre § 30 BauGB

| Der Berliner Flächennutzungsplan

So sieht der Flächennutzungsplan von Berlin aus. Er wurde 1994 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Infolgedessen kann dieser Flächennutzungsplan künftig nicht mehr "aufgestellt" werden, sondern immer nur "geändert" werden.

Die vier Alternativen zur Änderung des Flächennutzungsplans § 8 BauGB

Der Flächennutzungsplan ist der strategische Plan für die räumliche Entwicklung der einer Gemeinde. Ursprünglich war der Flächennutzungsplan Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen. Dazu haben sich im Laufe der Jahrzehnte drei Alternativen entwickelt.

Änderungsbeschluss des FNP durch den Senat des Landes Berlin § 2 AGBauGB

Weil der Flächennutzungsplan für des gesamte Land Berlin entwickelt wird, ist das Land Berlin auch federführend und das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin das zuständige beschlussfassende Organ.

Ausarbeitung eines diskussionsfähigen Änderungsvorentwurfs §§ 2, 2a, BauGB

Die Öffentlichkeit soll möglichst früh über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden. §§ 2, 2a. Dazu erarbeitet die Verwaltung entsprechende Pläne und auch Alternativen, wenn sich diese anbieten oder aufdrängen. Auch eine Null-Variante kann geprüft werden. Die Inhalte richten sich nach § 5 BauGB.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange §§ 3, 4 BauGB

Erarbeitung eines auslegungsfähigen Flächennutzungsplan-Änderungs-Entwurfs §§ 2, 2a BauGB

Die Flächennutzungsplanänderung ist in diesem Stadium weiter konkretisiert mit den Inhalten aus | § 5 BauGB und aus Sicht der Entwurfsplaner im wesentlichen "fertig".

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange §§3, 4 BauGB

Der Flächennutzungsplanentwurf liegt nun für einen Monat öffentlich zur Einsicht aus. Letzmalig haben die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Gelegenheit, ihre Anregungen und Bedenken vorzutragen.

Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Abgeordnetenhaus § 2 AGBauGB

Aus dem so geänderten Flächennutzungsplan können die Stadtplanungsämtern jetzt Bebauungspläne entwickeln.