Elitenbeteiligung – Beteiligung der breiten Mehrheit: Unterschied zwischen den Versionen

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„In Beteiligungs- und Kooperationsverfahren ist immer wieder festzustellen, dass nur bestimmte Bevölkerungsgruppen aktiviert werden können. So besaßen z.B. bei den im Jahre 2001 in Ingolstadt durchgeführten Bürgerkonferenzen, an denen über 200 Bürgerinnen, über 100 Fachleute und über 40 Stadträte teilnahmen, zwei Drittel der Teilnehmenden Abitur oder Fachabitur und über die Hälfte konnte als Berufsausbildung ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium vorweisen (vgl. Treffer, 2002, S. 28). Vor diesem Hintergrund wird häufig von einer „Elitenbeteiligung“ gesprochen und es stellt sich die Frage, wie die Interessen derjenigen Gruppen, die sich nicht artikulieren wollen oder können, Berücksichtigung finden.
 
„In Beteiligungs- und Kooperationsverfahren ist immer wieder festzustellen, dass nur bestimmte Bevölkerungsgruppen aktiviert werden können. So besaßen z.B. bei den im Jahre 2001 in Ingolstadt durchgeführten Bürgerkonferenzen, an denen über 200 Bürgerinnen, über 100 Fachleute und über 40 Stadträte teilnahmen, zwei Drittel der Teilnehmenden Abitur oder Fachabitur und über die Hälfte konnte als Berufsausbildung ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium vorweisen (vgl. Treffer, 2002, S. 28). Vor diesem Hintergrund wird häufig von einer „Elitenbeteiligung“ gesprochen und es stellt sich die Frage, wie die Interessen derjenigen Gruppen, die sich nicht artikulieren wollen oder können, Berücksichtigung finden.
Es ist aber auch festzustellen, dass in vielen Kooperationsverfahren die beteiligten Bürgerinnen und Bürger eben doch nicht ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen, sondern durchaus auch die Belange der in diesen Prozessen nicht vertretenen Gruppen berücksichtigen. „Forschungen belegen, dass die Instrumente direkter Demokratie und andere Formen der Bürgerbeteiligung fast ausschließlich von den ohnehin aktiven Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden; diese vertreten aber die inaktiven Bevölkerungsgruppen relativ gut mit“ (Witte, 2001, S. 16).“
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Es ist aber auch festzustellen, dass in vielen Kooperationsverfahren die beteiligten Bürgerinnen und Bürger eben doch nicht ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen, sondern durchaus auch die Belange der in diesen Prozessen nicht vertretenen Gruppen berücksichtigen. „Forschungen belegen, dass die Instrumente direkter Demokratie und andere Formen der Bürgerbeteiligung fast ausschließlich von den ohnehin aktiven Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden; diese vertreten aber die inaktiven Bevölkerungsgruppen relativ gut mit“ (Witte, 2001, S. 16).“ (Lüder Busch, Seite 96 ff)

Aktuelle Version vom 29. Oktober 2012, 15:52 Uhr

„In Beteiligungs- und Kooperationsverfahren ist immer wieder festzustellen, dass nur bestimmte Bevölkerungsgruppen aktiviert werden können. So besaßen z.B. bei den im Jahre 2001 in Ingolstadt durchgeführten Bürgerkonferenzen, an denen über 200 Bürgerinnen, über 100 Fachleute und über 40 Stadträte teilnahmen, zwei Drittel der Teilnehmenden Abitur oder Fachabitur und über die Hälfte konnte als Berufsausbildung ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium vorweisen (vgl. Treffer, 2002, S. 28). Vor diesem Hintergrund wird häufig von einer „Elitenbeteiligung“ gesprochen und es stellt sich die Frage, wie die Interessen derjenigen Gruppen, die sich nicht artikulieren wollen oder können, Berücksichtigung finden. Es ist aber auch festzustellen, dass in vielen Kooperationsverfahren die beteiligten Bürgerinnen und Bürger eben doch nicht ausschließlich ihre eigenen Interessen verfolgen, sondern durchaus auch die Belange der in diesen Prozessen nicht vertretenen Gruppen berücksichtigen. „Forschungen belegen, dass die Instrumente direkter Demokratie und andere Formen der Bürgerbeteiligung fast ausschließlich von den ohnehin aktiven Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden; diese vertreten aber die inaktiven Bevölkerungsgruppen relativ gut mit“ (Witte, 2001, S. 16).“ (Lüder Busch, Seite 96 ff)