Einschätzung der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
Version vom 29. Oktober 2012, 13:41 Uhr von Schneidewind (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „„Denn gängige Praxis ist, dass bei der Planungsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung) k…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

„Denn gängige Praxis ist, dass bei der Planungsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung) keine Beteiligung stattfindet, sondern lediglich eine einseitige Information. Die Anregungen der BürgerInnen, die sich ja in der Regel gegen die Planung wenden, werden seitens der Verwaltung überwiegend als Planungserschwernis betrachtet und bewertet.“