Einschätzung der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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„Denn gängige Praxis ist, dass bei der Planungsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung) keine Beteiligung stattfindet, sondern lediglich eine einseitige Information. Die Anregungen der BürgerInnen, die sich ja in der Regel gegen die Planung wenden, werden seitens der Verwaltung überwiegend als Planungserschwernis betrachtet und bewertet.“
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„Denn gängige Praxis ist, dass bei der Planungsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung) keine Beteiligung stattfindet, sondern lediglich eine einseitige Information. Die Anregungen der BürgerInnen, die sich ja in der Regel gegen die Planung wenden, werden seitens der Verwaltung überwiegend als Planungserschwernis betrachtet und bewertet.“(Lüder Busch, Seite 2)

Aktuelle Version vom 29. Oktober 2012, 15:35 Uhr

„Denn gängige Praxis ist, dass bei der Planungsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und öffentliche Auslegung) keine Beteiligung stattfindet, sondern lediglich eine einseitige Information. Die Anregungen der BürgerInnen, die sich ja in der Regel gegen die Planung wenden, werden seitens der Verwaltung überwiegend als Planungserschwernis betrachtet und bewertet.“(Lüder Busch, Seite 2)