Der Bezirk ist zur Minimierung der Eingriffe verpflichtet

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Der Bezirk muss für die Planung die umweltschonende Variante suchen und kann dazu z.B. geeignete Ausgleichsflächen oder/und Festsetzungen nach § | 9 Abs. BauGB wählen: Minimierung der Flächenversiegelung durch das Vorschreiben eines wasser- und luftdurchlässigen Aufbaus, Gebäudebegrünung, Regenwasserversickerung, Erhalt von Bäumen, Hecken und Sträuchern und Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien, um den CO2-Ausstoß in den Baugebiet zu verringern. Diese Kompensationsmaßnahmen werden als Ausgleichsmaßnahmen bezeichnet, weil sie am Eingriffsort durchgeführt werden.


Grundsätzlich bestimmen sich Art, Umfang und Ort der Ausgleichsflächen und –maßnahmen nach dem In-Kraft-Treten des | BNatSchG 2002 eindeutig nach den Grundsätzen der baurechtlichen Abwägung.

Ersatzmaßnahmen sind hingegen Kompensationsmaßnahmen, bei denen die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht am Eingriffsort ausgeglichen werden können: „Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist“ | § 200a BauGB. Meistens werden diese Ersatzmaßnahmen in Form von „Ausgleichsgeldern“ an die Bezirke geleistet, geregelt in städtebaulichen Verträgen.

Ausgleichsflächen „müssen für diese ökologische Funktion geeignet sein. Sie müssen damit in einen Zustand versetzt werden können, der sich im Vergleich zu dem früheren als ökologisch höher stufen lässt (BVerwG 10.9.1998. NuR 1999,103,104; 18.7.2003 ZfBR 2004, 60 und 15.1. 32004 NVwz 2004, …. .

Auf diesem Hintergrund ist fraglich, wie die Praxis der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu beurteilen ist, Bahnflächen, die von der DB aufgegeben wurden und die sich allesamt durch einen hoher Grad an Biodiversität auszeichneten wie z.B. das Gleisdreieck, mit Ausgleichsgeldern zu ökologisch uninteressanten Parkanlagen umzubauen. Für die Investoren am Rand dieser neuen Parks eine lukrative städtebauliche Konzeption, lukrativ auch für die GrünBerlin GmbH, aber ein Verlust für die Umwelt.