Das Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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   # REDIRECT Das Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB
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Version vom 1. März 2013, 17:33 Uhr