Informationen zu „Das Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne“
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Basisinformationen
Anzeigetitel | Das Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne |
Weiterleitungen nach | Das Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB (Information) |
Standardsortierschlüssel | Das Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne |
Seitenlänge (in Bytes) | 107 |
Seitenkennnummer | 144 |
Seiteninhaltssprache | de - Deutsch |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
Indizierung durch Suchmaschinen | Erlaubt |
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite | 0 |
Seitenschutz
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Verschieben | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Bearbeitungsgeschichte
Seitenersteller | Schneidewind (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 17:27, 1. Mär. 2013 |
Letzter Bearbeiter | Schneidewind (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 17:34, 1. Mär. 2013 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 5 |
Gesamtzahl unterschiedlicher Autoren | 1 |
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (innerhalb der letzten 90 Tagen) | 0 |
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen | 0 |