Informationen zu „Das Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne“

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Basisinformationen

AnzeigetitelDas Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne
Weiterleitungen nachDas Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB (Information)
StandardsortierschlüsselDas Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne
Seitenlänge (in Bytes)107
Seitenkennnummer144
Seiteninhaltssprachede - Deutsch
SeiteninhaltsmodellWikitext
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SeitenerstellerSchneidewind (Diskussion | Beiträge)
Datum der Seitenerstellung17:27, 1. Mär. 2013
Letzter BearbeiterSchneidewind (Diskussion | Beiträge)
Datum der letzten Bearbeitung17:34, 1. Mär. 2013
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