Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Ein spielerischer Einstieg

Das Land Berlin unterhält ein sehr benutzerfreundliches Online-Portal. Sie erhalten einen erhellenden Überblick über rechtsverbindliche und im Verfahren befindliche Bebauungspläne, über Erhaltungssatzungen, den Stand von Sanierungsmaßnahmen etc.

Rufen Sie sich doch einmal einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus Berlin auf und blättern Sie in dem Dokument: | Ein spielerischer Einstieg in Berlin Bedienungsanleitung zu dieser Übersichtskarte: Klicken Sie auf das "i" auf der Menüleiste direkt mittig des oberen Karenrandes! Finden Sie einen Bebauungsplan aus den letzten 10? Betrifft der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet oder Wohnbauflächen? Finden Sie auch Grünfestsetzungen? Wann erfolgte die Bürgerbeteiligung? Versuchen Sie sich etwas vertraut zu machen mit diesser Art der Darstellung von Planungsgebieten.

Haben Sie hierzu Verständnisfragen? Bevor Sie die mit Arbeit reichlich gesegneten Stadtplanungsämter anrufen, schicken Sie uns die E-Mail. Auch wir geben selbstverständlich gerne eine Antwort auf Verständnisfragen: wegweiser@bund-berlin.de

Zielfindungsphase

Wohin soll die Reise gehen? Nicht immer einfach zu entscheiden. In der Kommunalpolitik treffen unterschiedliche Fraktionen aufeinander, die mit unterschiedlichen Programmen angetreten sind. Das zeigt sich auch und besonders in den vielfältigen Diskussionen um den "richtigen" Weg in der Stadtentwicklung.

Geführt werden diese Diskussionen hauptsächlich in den Planungsausschüssen, aber auch in der Bezirksverordnetenversammlung als zentrales, beschlussfassendes Organ.

Diese stadtentwicklungspolitischen Diskussionen stellen im planungsrechtlichen Sinne das dar, was unter "abwägen" verstanden wird. Nämlich das engagierte Abwägen der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander. Alle wichtigen Aspekte zu erkennen und ins Verhältnis zu setzen, offen zu sein, für das Unerwartete und Neue, das ist die Kunst auf diesem Politikfeld. Welche Ziele zu verfolgen sind und welche städtebaulichen belange zu beachten sind? Da hilft ein Blick ins Baugesetzbuch (BauGB) | § 1 Abs. 5!

Arbeitsauftrag der Planungsausschüsse

In den Ausschüssen werden die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung vorbereitet. Hier findet die fachliche und politische Diskussion statt. Was die Ausschüsse mit Mehrheit empfehlen, wird in der Bezirksverordnetenversammlung in der Regel auch so beschlossen.

Verantwortlichkeiten der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)

In der Bezirksverordnetenversammlung werden die rechtsverbindlichen Beschlüsse gefasst.

Werkzeugkasten

Im Werkzeugkasten finden Sie die Materialien, aus denen Sie Ihre Pläne zusammensetzen wollen, nämlich textliche Festsetzungen in Hülle und Fülle, die Sie alle im | § 9 BauGB aufgelistet finden.

Hinzu kommen noch einige Festsetzungen aus der Baunutzungsverordnung [1]. Diese machen vor allem Aussagen darüber, wie das Baugebiet künftig genutzt werden soll und wie intensiv die Baufelder genutzt werden sollen.

Deshalb heißt es nun, gut überlegt aus dem Angebot auszuwählen und das städtebauliche Ziel dabei nicht aus dem Auge zu verlieren.

Ökologische und klimabedeutsame Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen § 9 Abs. 1 BauGB

Im § 9 Abs. 1 BauGB findet der Planer ökologische und klimaverträgliche Festsetzungsmöglichkeiten in großer Zahl, die aber insgesamt immer im einzelnen städtebauliche begründet werden müssen. Hier klicken

Zusätzliche Regelungsspielräume bei Grundstücksverkäufen, bei Abschluss von Städtebaul. Verträgen und Durchführungsverträgen

Zusätzliche Festsetzungen, die auch über die Festsetzungsmöglichkeiten des § 9 Abs. 1 BauGB hinausgehen, kann die Gemeinde mit dem Vorhabenträger in Form von Städtebaulichen Verträgen aushandeln. Auch Liegenschaftsverkäufe bieten Möglichkeiten, in Verhandlungen über Vertragsbestandteile einzutreten, die im Interesse der Allgemeinheit liegen und in Abwägung mit den Interessen des Käufer fair und gerecht sind.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan zeichnet ein grobes Bild der zukünftigen Entwicklung der Stadt Berlin.

Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung hat zur Aufgabe, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zusammenzustellen. Die Ergebnisse sind zu beachten, wenn der Flächennutzungsplan Berlins geändert werden soll.

Bebauungsplan

Der "qualifizierte Bebauungsplan" gemäß § 30 Abs. 1 BauGB wird vom Bezirk angestoßen, wenn die städtebauliche Ordnung wiederhergestellt werden muss oder aber eine neue städtebauliche Entwicklung forciert werden soll. Meistens gibt es noch keine konkreten Investoren, weshalb man dann von einer "Angebotsplanung" spricht: Erst wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist, werden die Baugebiete auf dem Immobilienmarkt angeboten. Mehr? Hier klicken! Dieser, von der Gemeinde angestoßene Bebauungsplan, ist ein angebotsorientierter Bebauungsplan.

vorhabenbezogener Bebauungsplan

Der "vorhabenbezogene Bebauungsplan" § 30 Abs. 2 BauGB wird hingegen vom Grundstückseigentümer mit Vorlage seines Vorhaben- und Erschließungsplans (§ 12 BauGB) selber angestoßen. Dazu muß er dem Bezirk beschlussreife Unterlagen vorlegen. Stimmt der Bezirk dem Antrag des "Vorhabenträgers" grundsätzlich zu, beginnt das bauplanungsrechtliche Verfahren, an dessen Ende ein rechtsgültiger "vorhabenbezogener Bebauungsplan" stehen kann. Der Vorhaben- und Erschließungsplan des Investors ist dann wesentlicher Bestandteil dieses Bebauungsplans Mehr? Hier Klicken! Es handelt sich in diesem Fall also um einen nachfrageorientierten Bebauungsplan.

Städtebauliche Vertrag

In städtebaulichen Verträgen werden zwischen dem Vorhabenträger, dem Bauherrn, dem Investor Sachverhalte vereinbart, die entweder öffentlich rechtlichen Charakter haben - und dann auch öffentlich gemacht werden können - und/oder Sachverhalte, die privatrechlichen Charakter haben und demzufolge nicht öffentlich sind. Das heißt aber nicht, dass die BezirksvertreterInnen darüber keine Kenntnis erhalten dürfen, aber sie dürfen nicht darüber öffentlich sprechen!

Liegenschaftsfonds

Wenn öffentliche Immobilien (Grundstücke und/oder Häuser) verkauft werden, tritt der Liegenschaftsfond auf den Plan, der diese Immobilien verwaltet und zum Verkauf anbietet. Leider derzeit immer noch einseitig zu Höchstpreisen, ohne große Rücksicht auf sonstige soziale, ökomomische oder ökologischeden Belange zu nehmen. Das muss sich ändern!