Alternative 2

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Das Parallelverfahren

„Mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans kann gleichzeitig auf der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren).“ | § 8 Abs. 2 BauGB Idealtypisch wird der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Ausführungen zum Entwicklungsgebot legen bereits nahe, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans sich die Notwendigkeit auftun kann, den zugrunde liegenden Flächennutzungsplan zu ändern oder zu ergänzen oder gar aufzuheben, da er den Erfordernissen an eine städtebauliche Ordnung im konkreten Fall andernfalls nicht mehr gerecht werden kann. Ausschlaggebend für das Parallelverfahren ist, dass beide Bauleitpläne in gegenseitiger Abstimmung entwickelt und beschlossen werden, wobei der eine den anderen im Verfahren zeitlich „überholen“ kann.