Änderungsbeschluss des FNP durch den Senat des Landes Berlin § 2 AGBauGB

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Analog zum Aufstellungsverfahren in den Bezirken, wird der Beschluss zur Änderung des Flächennuzungsplan vom Senat formuliert: | § 2 AGBauGB


§ 2 AGBauGB

"( 1)Den Beschluss, den Flächennutzungsplan aufzustellen, fasst das für die vorbereitende Bauleitplanung zuständige Mitglied des Senats. Der Beschluss ist im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen.

(2) Das für die vorbereitende Bauleitplanung zuständige Mitglied des Senats stellt den Entwurf des Flächennutzungsplans unter Mitwirkung der anderen betroffenen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter auf. Es beteiligt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 des Baugesetzbuchs) sowie die Öffentlichkeit | § 3 Abs. 1 BauGB und legt den Entwurf öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB). Es legt den Entwurf mit einer Äußerung zu den nicht berücksichtigten Stellungnahmen dem Senat zur Beschlussfassung vor."