Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 33: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 00:25, 14. Aug. 2012Schneidewind Diskussion Beiträge 1.468 Bytes +1.468 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Vorhaben ist nach § 33 BauGB bereits dann zulässig, wenn die Planung „an sich“ abgeschlossen ist, der Plan eine „formelle Planreife“ erlangt hat.…“