Wiedernutzbarkeit, Nachverdichtung und Innenentwicklung - Instrumente der nachhaltigen Stadtentwicklung

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Flächenverbrauch: 30ha-Ziel braucht mehr Engagement

„Die unbebaute, unzerschnittene und unzersiedelte Fläche ist eine begrenzte und gleichwohl begehrte Ressource. Um ihre Nutzung konkurrieren z. B. Land- und Forstwirtschaft, Siedlung und Verkehr, Naturschutz, Rohstoffabbau und Energieerzeugung, wobei sich insbesondere die Siedlungs- und Verkehrsflächen stetig ausdehnen.

Zu den direkten Umweltfolgen der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen zählen der Verlust der natürlichen Bodenfunktionen durch Versiegelung, der Verlust fruchtbarer landwirtschaftlicher Flächen oder der Verlust naturnaher Flächen mit ihrer Biodiversität. Zudem zieht jede Neuerschließung von Bauflächen im Umfeld der Städte und außerhalb der bisherigen Siedlungskerne auch weiteren Verkehr und Flächenzerschneidung nach sich. Dies führt zu Folgelasten wie Lärm und Schadstoffemissionen, aber auch zu erhöhtem Aufwand für die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Inanspruchnahme neuer Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar (ha) pro Tag zu begrenzen, derzeit liegt der Wert bei 104 ha/Tag(1).

Die Instrumente für eine Trendumkehr sind lange bekannt. Ein wichtiger Baustein ist das Gebäude und Flächenrecycling, also die systematische Neunutzung von Gebäuden und von städtischen Brachen. Laut einer Untersuchung des Umweltministeriums eignen sich bis zu einem Drittel der innerörtlichen Flächen, Brachen oder Baulücken für eine weitere Bebauung oder Umnutzung.

Hierzu ein erhellender | Excurs aus dem Norden:

Im | § 1a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BauGB konkretisiert sich die Forderung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ als Beitrag für eine flächensparende und damit bodenschonende nachhaltige Stadtentwicklung. „Wir errichten heute noch auf der Grünen Wiese Bauten, die wir nicht brauchen, mit Geld, das wir nicht haben, um zu Städten zu kommen, die wir uns in Zukunft wohl so nicht mehr leisten können.“(2)

"Allerdings kann und sollte eine solche Verdichtung nicht unbegrenzt erfolgen. Gerade in städtischen Ballungsräumen ist es ökologisch sinnvoll und notwendig, wertvolle Freiflächen zu erhalten. Nicht zuletzt aus diesem Grunde legt die BauNVO Obergrenzen für die Verdichtung fest, die bei der Festsetzung im Bebauungsplan zu beachten sind (| § 17 BauNVO).“(3)


Einzelnachweis

(1)Statistisches Bundesamt, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland, Indikatorenbericht 2010, Seite 14; nsc_true/Webs/Breg/nachhaltigkeit/Content/__Anlagen/2010-07-28-indikatorenbericht-2010,property=publicationFile.pdf/2010-07-28-indikatorenbericht-2010

(2) Dr. Günther Bachmann, Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung

(3) „Bauen und Klimaschutz“ , in: Kommunale Politik gestalten“, Hrsg. Petra-Kelly-Stiftung, München Januar 2007