Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
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Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein Expressverfahren zur Realisierung von (mehreren) Großvorhaben im Innen- und Außenbereich in enger Kooperation mit meist großen Bauträgern. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird ergänzt mit dem „Durchführungsvertrag“. Im Durchführungsvertrag wird – anders als im Städtebaulichen Vertrag - nur die Übernahme von Baupflichten geregelt (§ 12 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz).