Hauptseite
Weiterleitung
Weiterleitung nach:
Willkommen beim Planungswiki!
Was nützen alle Visionen, Ideen und Konzepte im Bereich der Stadtentwicklungsplanung und der Umweltplanung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene, wenn sie von den EntscheidungsträgerInnen vor Ort, in den Städten und Gemeinden, nicht aufgegriffen und umgesetzt werden?
- Das Planungswiki richtet sich an MandatsträgerInnen in Planungs- um Umweltausschüssen sowie an Bürgerinitiativen. Also an Bürger und Bürgerinnen, die zunächst keine klassische Planungsausbildung haben, aber dennoch Planungsentscheidungen von oftmals großer Tragweite fällen müssen.
Gleichwohl richtet sich das Planungswiki auch an Planerinnen und Planer in den Planungs- und Umweltämtern und -behörden und an die Planungsbüros. Ist es doch ihre Aufgabe, Bauleitpläne zu entwickeln, die den neuesten Stand in der Stadtentwicklungs- und Umweltdiskussion widerspiegeln - und die auch dann die Zustimmung der MandatsträgerInnen erhalten sollten. Ein nicht immer einfaches Unterfangen vor allem dann, wenn das Fachwissen sehr unterschiedlich verteilt ist.
Dieses Planungswiki möchte Sie bei Ihrer Arbeit in den Ausschüssen, in der Verwaltung, in den Planungsbüros und bei Ihrer Arbeit in der Bürgerinitiative unterstützen. Lassen sie sich anregen durch die vielfältigen bundesweiten Anwendungsbeispielen aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen.
Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung
Wie funktioniert das Planungsrecht? Im Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung haben wir die Spielregeln des Bau- und Planungsrechts offen gelegt. Schnell ist die Struktur dieses Rechtsgebiets im Überblick zu erkennen. Einzelne Grundbegriffe sind nun leichter zuzuordnen und zentrale Themen des Planungsrechts werden deutlicher. Jetzt ist es nicht mehr weit, bis auch Sie sich sicher dort bewegen, wo andere nur den "Planungsdschungel" sehen. Seien Sie mutig! Los geht's!
Wer sagt denn, dass BürgerInnen nur im Rahmen der formalen Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuchs auf die Planungsinhalte und -abläufe Einfluss nehmen können? Es gibt viele Wege zum Ziel: | Spielanleitung zur Lobbyarbeit - auch als DIN 3 Plakat.
Sie können übrigens den | Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung auch als DIN A1 Plakat auf Ihrem USB-Stick speichern und in einem Kopie-Shop für rund 15 € auf DIN A1 ausdrucken oder Sie kommen in der Geschäftsstelle des BUND-Landesverband in der Crellestr. 35 in Berlin-Schöneberg vorbei und erwerben ein Plakat für 4 € oder lassen sich ein Plakat gefaltet auf DIN A4 für 4 € + Porto zuschicken.
Anwendungsbeispiele aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen
Wie kann man ökologische und klimabedeutsamen Festsetzungen in Bebauungsplänen verankern? Modellhafte Beispiele für Festsetzungsmöglichkeiten in Bebauungsplänen aus aus über 20 Städten und Gemeinden konkretisieren das Ziel dieses Planungswiki, nämlich die ökologischen und klimaverträglichen Ausrichtung von Bebauungsplänen zu optimieren, getreu dem Motto: "Global denken, lokal handeln"
Kästchensuche
Ihnen liegt der | Wegweiser zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung vor? Die Zahlen in den Textfeldern auf dem Wegweiser verweisen auf Kommentare zu eben diesen Textfeldern. Sie können somit lediglich die Zahl aus dem Textfeld in die Suchfunktion dieser Seite eingeben und schon sehen Sie ein Ergebnis!
Feedback
Über Ihr Feedback freuen wir uns: wegweiser@bund-berlin.de
Coaching
Angst vor dem Planungsdschungel oder schon da drin verlaufen? Wir weisen den Weg und nehmen die Ängste – spielerisch und unterhaltsam, für Anfänger und Fortgeschrittene. Wann und wo? Am 23. August um 18 Uhr bis 20.30 Uhr in der BUND-Landesgeschäftsstelle, Crellestr. 35, Berlin Schöneberg. Die Spielerrunde ist auf 10 TeilnehmerInnen begrenzt. Über Spenden freuen wir uns – wie immer. Kaffee, Wasser, Chips und Salzstangen gratis.
Anmeldung unter: wegweiser@bund-berlin.de
...und noch ein paar Hinweis
Risiken und Nebenwirkungen: Die Nutzung des Planungswiki erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch, wenn Sie sie für rechtliche Einschätzungen nutzen. Ziehen Sie in Erwägung, sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt oder an eine Beratungsstelle zu wenden. Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen für Sie nachteilig ist. Konsultieren Sie im Zweifel eine/n Juristin/en Ihres Vertrauens.
Jedes Bundesland hat leicht abweichende Regelungen in Bezug auf Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen wenn es um die Planung geht. Wir bitten alle Nicht-BerlinerInnen, dies bei der Nutzung dieses Planungswiki zu berücksichtigen.
Im nachfolgenden Text werden die Begriffe „Gemeinde“ gleichbedeutend verwendet mit „Bezirk“ oder „Land Berlin“: Das BauGB spricht immer von „Gemeinde“. In Berlin verstehen wir darunter - je nach Bedeutungszusammenhang - „Bezirk“ oder „Land Berlin“.
Im Folgenden zitieren wir wiederholt den Baugesetzbuch-Kommentar von, W. Schrödter, München 2006, 7. Auflage und den Baugesetzbuch-Kommentar von Jäde, Dirnberg, Weiss, Stuttgart, 6. Auflage 2010. Diese Kommentare können – neben verschiedenen anderen - in der Senatsbibliothek Berlin eingesehen werden. Sie werden merken, so ein Kommentar ist gar nicht so schwer zu lesen. Ja, er liest sich im Einzelfall wie ein Krimi, sofern Sie selber einem spannenden Fall auf der Spur bist.
Falls Sie über längere Zeit mit dem Planungsrecht arbeiten, empfehlen wir des Kauf eines Baugesetzbuch-Kommentars, den Sie bereits für 100 € in den Buchhandlungen erhalten.