Genehmigung von Bauvorhaben vor der "Planreife" des Bebauungsplans § 33 BauGB

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
Version vom 13. August 2012, 23:32 Uhr von Schneidewind (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung § 33== ==[[Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung nach § 33 Abs. 3 im vereinf…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen