Einschätzung der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung1

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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„Formelle Beteiligungsverfahren, z.B. im Rahmen der Bauleitplanung lassen kaum einen Dialog zwischen den BürgerInnen und den kommunalen Entscheidungsträgern zu. Der wichtigste Bestandteil der formellen Bürgerbeteiligung, die öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB mit der Möglichkeit, Anregungen zur Planung zu geben, stellt eine Anhörung, jedoch keinen Dialog dar. Die kommunalen Entscheidungsträger, ob seitens der Politik oder seitens der Verwaltung, setzen sich nicht direkt mit den BürgerInnen auseinander, sondern befassen sich in Ausschuss- und Gemeinde- / Stadtvertretungssitzungen mit, in der Regel, schriftlich vorgetragenen Anregungen. Im Rahmen der Beratung im Ausschuss oder Gemeindevertretung erhalten BürgerInnen in der Regel keine Möglichkeit, ihre Standpunkte vorzutragen (auch unter den bestehenden gesetzlichen Regelungen könnten solche Möglichkeiten geschaffen werden: entweder wird die Sitzung unterbrochen und nach Diskussion mit den BürgerInnen fortgesetzt, oder es werden, z.B. nach § 16 GO, BürgerInnen als Sachverständige einbezogen)“ (Lüder Busch, Seite 8). Denkbar wäre auch, BürgerInnen, die Anregungen und Bedenken im Rahmen der Bauleitplanung schriftlich vorgetragen haben, zu einer Anhörung zu laden, bevor die Entscheidungsträger der Beschlussempfehlung der Verwaltung zustimmen oder die Beschlussempfehlung ablehnen.