Das Bezirksamt entscheiden über die Vorhaben- und Erschließungspläne
Version vom 1. März 2013, 17:27 Uhr von Schneidewind (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Bezirksamt entscheidet über die Vorhaben- und Erschließungspläne § 12 Abs. 2 BauGB“)