Bürgerbeteiligung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mitwirkung der Einwohnerschaft bei der Stadtentwicklungsplanung in Berlin''', § 40 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)
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Die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt fördern die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben.
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(1) Aus dem Programmsatz des Satzes 1 leitet sich kein unmittelbarer (individueller) Rechtsanspruch ab. Er ergänzt vielmehr die bezirkliche Selbstverwaltung lediglich um einen weiteren Grundsatz. Dabei wird ein verfassungsrechtlich unscharfer Begriff konzipiert; nach Art. 66 Abs. 2 Satz 1 VvB haben die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung zu erfüllen. Träger der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 GG ist das Land, die Bezirke sind dagegen Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit (ausführlich § 2). Dieses Organisationsprinzip der Berliner Verwaltung1 wird insoweit lediglich um den Aspekt der Partizipation ergänzt.
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(2) Die Vorschrift verwendet den Begriff „Einwohnerin/Einwohner“, ohne ihn zu definieren. Nach Sinn und Zweck dürfte er wohl nicht lediglich an den wahlberechtigten Personen (ausführlich § 5) anknüpfen, sondern erweitert ihn ....mehr: [http://www.berlin.de/imperia/md/content/bacharlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/bvv/kommentar-bezvg/40.pdf?start&ts=1318846388&file=40.pdf]
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'''Heidelberg: Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung'''
 
'''Heidelberg: Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung'''
  
Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung zu entwickeln, war die Aufgabe des Arbeitskreises, der im Februar 2011 in Heidelberg eingerichtet wurde. Durch die Leitlinien werden Verfahren festgelegt, die Beteiligung erleichtern, Transparenz schaffen, das Miteinander und das Verständnis füreinander stärken. Die Leitlinien wurden im Juni 2012 einstimmig (1 Enthaltung) im Arbeitskreis verabschiedet. '''[http://www.heidelberg.de/servlet/PB/menu/1220287/index.html| mehr...]'''
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Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung zu entwickeln, war die Aufgabe des Arbeitskreises, der im Februar 2011 in Heidelberg eingerichtet wurde. Durch die Leitlinien werden Verfahren festgelegt, die Beteiligung erleichtern, Transparenz schaffen, das Miteinander und das Verständnis füreinander stärken. Die Leitlinien wurden im Juni 2012 einstimmig (1 Enthaltung) im Arbeitskreis verabschiedet. '''[http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Leitlinien+Buergerbeteiligung.html| mehr...]'''
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'''[http://www.bund-berlin.de/fileadmin/bundberlin/pdfs/Wegweiser/Lobby_Spiel_DINA3.pdf |  Spielanleitung zur Lobbyarbeit] - auch als DIN 3 Plakat'''
 
'''[http://www.bund-berlin.de/fileadmin/bundberlin/pdfs/Wegweiser/Lobby_Spiel_DINA3.pdf |  Spielanleitung zur Lobbyarbeit] - auch als DIN 3 Plakat'''
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'''Thesen zu „Bürgerbeteiligung“'''
 
'''Thesen zu „Bürgerbeteiligung“'''
  
Die folgende Ausarbeitung stützt sich vor allem auf die ausgezeichnete Dissertation von Dr. Lüder Busch „Bürgerbeteiligung in der städtebaulichen Planung - das Beispiel der kreisangehörigen Städte Schleswig-Holsteins“ (246 Seiten), derzeit Leiter des Bauamts in Glückstadt '''[http://www.hcu-hamburg.de/fileadmin/documents/IMZ/Veroeffentlichungen/Dissertationen/Lueder_Busch_Dissertation.pdf| mehr...]'''
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'''Die folgende Ausarbeitung stützt sich vor allem auf die ausgezeichnete Dissertation von Dr. Lüder Busch „Bürgerbeteiligung in der städtebaulichen Planung - das Beispiel der kreisangehörigen Städte Schleswig-Holsteins“ (246 Seiten), derzeit Leiter des Bauamts in Glückstadt '''[http://www.hcu-hamburg.de/fileadmin/documents/IMZ/Veroeffentlichungen/Dissertationen/Lueder_Busch_Dissertation.pdf | mehr...]'''
  
 
==Der gesamtgesellschaftliche Hintergrund==
 
==Der gesamtgesellschaftliche Hintergrund==
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==Das Dreieck: Verwaltung, Politik, Bürgerschaft==
 
==Das Dreieck: Verwaltung, Politik, Bürgerschaft==
  
„22 von 32 Verfahren (in Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins, d. Verf.) (= 68,75%) wurden von der Verwaltung angeregt und bei weiteren 3 Verfahren die Verwaltung gemeinsam mit der Politik und/oder der Bürgerschaft Veranlasser für ein informelles Beteiligungsverfahren. Damit wird deutlich, dass die Verwaltung innovativen Planungsansätzen nicht nur offen gegenüber steht, sondern sie vielmehr aktiv einbringt. Der Politik kommt eine solche aktive Rolle anscheinend nicht zu.“ (Lüder Busch, Seite 121)
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„22 von 32 Verfahren (in Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins, d. Verf.) (= 68,75%) wurden von der Verwaltung angeregt.Bei weiteren 3 Verfahren war die Verwaltung gemeinsam mit der Politik und/oder der Bürgerschaft Veranlasser für ein informelles Beteiligungsverfahren. Damit wird deutlich, dass die Verwaltung innovativen Planungsansätzen nicht nur offen gegenüber steht, sondern sie vielmehr aktiv einbringt. Der Politik kommt eine solche aktive Rolle anscheinend nicht zu.“ (Lüder Busch, Seite 121)
 
 
  
 
==Entfremdung zwischen Bürger und Politik durch Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten==
 
==Entfremdung zwischen Bürger und Politik durch Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten==

Version vom 15. Dezember 2014, 21:44 Uhr

Mitwirkung der Einwohnerschaft bei der Stadtentwicklungsplanung in Berlin, § 40 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Die Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner ist ein Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke. Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt fördern die Mitwirkung der Einwohnerschaft an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben.

(1) Aus dem Programmsatz des Satzes 1 leitet sich kein unmittelbarer (individueller) Rechtsanspruch ab. Er ergänzt vielmehr die bezirkliche Selbstverwaltung lediglich um einen weiteren Grundsatz. Dabei wird ein verfassungsrechtlich unscharfer Begriff konzipiert; nach Art. 66 Abs. 2 Satz 1 VvB haben die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung zu erfüllen. Träger der kommunalen Selbstverwaltung nach Art. 28 GG ist das Land, die Bezirke sind dagegen Selbstverwaltungseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit (ausführlich § 2). Dieses Organisationsprinzip der Berliner Verwaltung1 wird insoweit lediglich um den Aspekt der Partizipation ergänzt.

(2) Die Vorschrift verwendet den Begriff „Einwohnerin/Einwohner“, ohne ihn zu definieren. Nach Sinn und Zweck dürfte er wohl nicht lediglich an den wahlberechtigten Personen (ausführlich § 5) anknüpfen, sondern erweitert ihn ....mehr: [1]


Heidelberg: Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung

Leitlinien für eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung zu entwickeln, war die Aufgabe des Arbeitskreises, der im Februar 2011 in Heidelberg eingerichtet wurde. Durch die Leitlinien werden Verfahren festgelegt, die Beteiligung erleichtern, Transparenz schaffen, das Miteinander und das Verständnis füreinander stärken. Die Leitlinien wurden im Juni 2012 einstimmig (1 Enthaltung) im Arbeitskreis verabschiedet. mehr...


| Spielanleitung zur Lobbyarbeit - auch als DIN 3 Plakat


Thesen zu „Bürgerbeteiligung“

Die folgende Ausarbeitung stützt sich vor allem auf die ausgezeichnete Dissertation von Dr. Lüder Busch „Bürgerbeteiligung in der städtebaulichen Planung - das Beispiel der kreisangehörigen Städte Schleswig-Holsteins“ (246 Seiten), derzeit Leiter des Bauamts in Glückstadt | mehr...

Der gesamtgesellschaftliche Hintergrund

„Die Rahmenbedingungen von Stadt(entwicklungs)planung werden derzeit durch gravierende Veränderungen gekennzeichnet

1. Die Globalisierung führt zu einer zunehmenden Ökonomisierung auch des staatlichen Handelns, zu steigender Konkurrenz der Standorte und zu zunehmender Abhängigkeit von privaten Investoren.

2. Der Wertewandel mit zunehmender Individualisierung und Pluralisierung der Gesellschaft führt zu einem abnehmenden Stellenwert des Gemeinwohls.

3. Der demographische Wandel führt zu Veränderungen im wirtschaftlichen und sozialen System.

4. Der wachsende Einfluss der EU führt zu einer zunehmenden Regelungsdichte.

5. Die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie führt zu neuen technischen Möglichkeiten.

Diese Veränderungen haben direkte Folgen für stadtplanerische Prozesse:

1. die finanzielle Krise des Staates und der Kommunen führt zu Verschiebungen von Prioritäten im öffentlichen Aufgabenbereich“ und findet ihre Entsprechung in Um- und Rückbau - vorwiegend im Bereich soziale Dienste und Wohnungsversorgung, derweilen Neu- und Ausbau vorwiegend im Bereich der gewerblichen Wirtschaft stattfindet.

2. Investitionen und deren Planungen verlagern sich aus dem öffentlichen in den privaten Bereich, wie das z.B. bei Vorhaben- und Erschließungsplänen nach § 12 BauGB gesetzlich vorgesehen ist.

3. unter dem Investitionsdruck (Arbeitsplätze!) privaten Kapitals werden bisher geltende normative Regeln geschwächt 111 Beispiel dafür ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB und

4. Projekte haben zunehmend kürzere Lebenszyklen.“

Damit verringern sich nicht nur planerische Handlungsspielräume, sondern es ändert sich gleichsam der gesellschaftliche Hintergrund städtebaulicher Planung. Denn als Reaktion auf den sozialen Wandel der Gesellschaft in Richtung einer zunehmenden Individualisierung wächst der Wunsch des Einzelnen zur Mitsprache bei öffentlichen Belangen und zur Mitgestaltung des eigenen Lebensumfeldes.“ (Lüder Busch, Seite 1)

Einschätzung der gegenwärtigen Bürgerbeteiligung

„Die bereits nach derzeit geltender Rechtslage bestehenden formellen Bürgerbeteiligungsverfahren in der städtebaulichen Planung sind ein auf allen kommunalen Ebenen mit viel Erfahrung angewendeter Standard. Die in dieser Form praktizierte Beteiligung geht jedoch häufig am Bürger vorbei.“ mehr:

Im Schatten von Hierarchie und Mehrheit werden Beteiligungsverfahren benutzt, um durch Integration von Interessengruppen und vordergründigen Konsens der Beteiligten bestehende Machtstrukturen zu erhalten, vermutet Gerhard Fuchs (Mediation und Gesellschaft, in: Institut für Städtebau 2001, S. 6, Berlin) mehr:

„Die Verbreitung prominenter ‚neuer Formen’ der Bürgerbeteiligung ist minimal. Planungszellen/ Bürgergutachten gab es bisher nur einige dutzend Male. Ähnlich kommen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Durchschnitt pro Kommune nur alle 30 Jahre vor und kamen in der Mehrzahl der Kommunen noch nie vor! mehr: Skeptische bis negative Einstellung zur Bürgerbeteiligung herrscht bei der Mehrzahl der kommunalen Vertretungskörperschaften und Verwaltungen vor. Gründe sind die Angst vor Machtverlust, aber auch die Angst, kleinen aber lautstarken Minderheiten auf den Leim zu gehen, welche fälschlicherweise in Anspruch nehmen, „die" Bürger zu vertreten: die sogenannten „üblichen Verdächtigen"! mehr:

Die entscheidende Problemursache – und der entscheidende Ansatzpunkt zum Handeln - für die laue Stimmung und Beteiligungs-Trägheit der Mehrheit der Bevölkerung besteht in der vorherrschende Mehrheitsmeinung: ‚Es besteht das Risiko, auf eine 'Spielwiese' geführt zu werden’ Und damit entsteht die Unsicherheit der Teilnehmer über die Effektivität der eigenen Arbeit" („Bürgeraktivierung in der Kommune, Hoffnungen Enttäuschungen, Perspektiven“, Vortrag von Prof. Dr. Helmut Klages, März 2009, München, http://www.netzwerk-gemeinsinn.net/content/view/486/45/.)

Paradigmenwechsel

Die Investoren reklamieren den Staat für sich, derweilen der Staat den Bürger zu ehrenamtlichen Beteiligungsverfahren aufruft. mehr:

Informelle Beteiligung – ein Zug der Zeit

„Da der demografische Wandel einhergeht mit der finanziellen Krise der öffentlichen Hand und der Kommunen, werden insbesondere Städte und Gemeinden als maßgebliche Akteure für die Gestaltung des demografischen Wandels bei bestehen bleibenden oder gestiegenen Herausforderungen immer weniger Mittel zur Verfügung haben. Auch der demografische Wandel wird daher dazu führen müssen, dass die gegenseitige Übernahme von Allgemeinaufgaben durch die „Betroffenen“ selbst verantwortet wird. Wir werden zukünftig mehr und mehr mit einer neuen Verantwortungskultur zwischen der Gemeinde einerseits sowie Sozial- und Bildungsträgern andererseits zu tun haben. Die Herausbildung einer Bürger- und Zivilgesellschaft ist daher auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unabdingbar“ (Lüder Busch, Seite 17) mehr:

Vom lang angelegten Ehrenamte zur projektbezogenen Beteiligung

„Die bereits häufig getroffene Feststellung, dass die Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement nach wie vor groß ist, sich jedoch von den klassischen Formen des auf längere Zeitdauer angelegten Ehrenamtes hin zu einer projektbezogenen Beteiligung verändert hat, erfordert eine Neuorientierung der Bürgerbeteiligung, bei der Bürgerbeteiligung nicht als bürgerberuhigendes Placebo, sondern als Wunsch um die Einbeziehung bürgerschaftlichen Sachverstandes begriffen wird“ (Lüder Busch, Seite 16) mehr:

Das Dreieck: Verwaltung, Politik, Bürgerschaft

„22 von 32 Verfahren (in Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins, d. Verf.) (= 68,75%) wurden von der Verwaltung angeregt.Bei weiteren 3 Verfahren war die Verwaltung gemeinsam mit der Politik und/oder der Bürgerschaft Veranlasser für ein informelles Beteiligungsverfahren. Damit wird deutlich, dass die Verwaltung innovativen Planungsansätzen nicht nur offen gegenüber steht, sondern sie vielmehr aktiv einbringt. Der Politik kommt eine solche aktive Rolle anscheinend nicht zu.“ (Lüder Busch, Seite 121)

Entfremdung zwischen Bürger und Politik durch Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten

„In den letzten Jahren ist es zunehmend zu einer Entfremdung zwischen Politik und Bürgern in Deutschland gekommen. Eine sinkende Wahlbeteiligung – insbesondere auf kommunaler Ebene – ist Ausdruck von Politikverdrossenheit und von Misstrauen in die Lösungskompetenz der Politik. Sieht man davon ab, dass es vielfältige, sicherlich auch kontrovers zu diskutierende Ursachen für die Politikentfremdung und Parteienverdrossenheit gibt, so ist der Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten an politischen und Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse wohl von zentraler Bedeutung für die Entfremdung. Wer nicht mitwirken kann, verliert nach dem Interesse auch das Gespür für Verantwortung in der Gesellschaft“ (Lüder Busch, 17 zitiert nach: Bertelsmann-Stiftung (2003b): Reform der Gemeindefinanzen – ein Vorschlag der Bertelsmann-Stiftung, Bertelsmann-Stiftung,Gütersloh, Seite 36) mehr:

Bürgerbeteiligung stärk die Demokratie

„Die künftige Rolle der Kommunalpolitik ist die eines Moderators und Koordinators in einem Geflecht von gleichgestellten, aber autonomen Akteuren. Aufgabe von Politik ist nicht mehr, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu treffen, sondern dafür zu sorgen, dass kollektive Entscheidungen getroffen werden“ (Lüder Busch, Seite 198) mehr:

Bürgerbeteiligung vs. repräsentativer Demokratie

„Die stärkere Verknüpfung zwischen repräsentativ-demokratischer und bürger-demokratischer Politik dürfte der zunehmenden Komplexität von Gesellschaft und Politik eher Rechnung tragen als ein überkommenes, hoheitliches Politikverständnis, das sich allein mit parlamentarischer Mehrheitsentscheidung rechtfertigt. Notwendig ist vielmehr eine „horizontal und vertikal differenzierte Regelungsstruktur“ mit Schritten hin zu einer neuen Kommunikations- und Beteiligungskultur. In ihr muss sich der moderne, kommunizierende und verhandelnde Staat nicht zuletzt dadurch bewähren, dass die Bürgerinnen und Bürger ernst genommen und ihnen neue Diskursräume und Beteiligungsplattformen geboten werden.“ („Das Parlament“ vom 07.08.2011) mehr:

Elitenbeteiligung – Beteiligung der breiten Mehrheit

„Zur Verwirklichung des Ziels einer breiten Beteiligung bedarf es des Einsatzes geeigneter Methoden und Instrumente. Es muss hierbei von der exklusiven Verliebtheit vieler Protagonisten in solche Methoden Abschied genommen werden, die eine unmittelbare face-to-face-Kommunikation gewährleisten. Es entsteht hierdurch eine Bevorzugung von Methoden, die auf das Arbeiten in und mit Kleingruppen abstellen, aus denen aber die Mehrheit der Bevölkerung ausgeschlossen bleibt, der keine Beteiligungschance zuteil wird“ (Lüder Busch, Seite 24) mehr:

informelle Bürgerbeteiligung und ihre Vorteile

„Mit der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an städtebaulichen Planungen ergeben sich nicht nur Chancen zu gesellschaftlichen Veränderungen, sondern auch ganz „handfeste“ Vorteile gegenüber den herkömmlichen formellen Verfahren. (Lüder Busch, Seite 96 ff) mehr:

informelle Bürgerbeteiligung und ihre Nachteile

Als ein wesentliches Problem stellt sich heraus, dass es kaum zu gelingen scheint, Bürgerinnen und Bürger aus allen Gesellschaftsschichten zu aktivieren und zu beteiligen. (Lüder Busch, Seite 98 ff) mehr:

Bürgerbeteiligung und ihre Erfolge

„Es zeigt sich, dass die Bewertung des Erfolgs von informellen Beteiligungsverfahren kaum objektivierbar ist, sondern vielmehr abhängig ist von den Erwartungen, die die jeweiligen Vefahrensbetreiber an das Ergebnis des Verfahrens stellen oder von den Zielen, die sie formulieren. Die Maßstäbe für eine entsprechende Bewertung sind bei den einzelnen Akteursgruppen unterschiedlich: Während für Politik und Verwaltung an erster Stelle die Akzeptanz des Vorhabens (= Konfliktfreiheit) steht, legen Investoren vor allem Wert auf Wirtschaftlichkeit und Rendite und die Bürgerschaft vor allem auf Funktion und Nutzen. (Seite 101 ff) mehr

Stadtentwicklungsplanung ist mehr als Kommunikation

„Trotz der in dieser Dissertation zum Ausdruck gekommenen überwiegend positiven Bewertung informeller Beteiligungsverfahren bleibt zu beachten, dass städtebauliche Planung nicht reduziert werden kann auf Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor muss jeder städtebaulichen Planung eine sorgfältige Bestandsaufnahme und Problemanalyse auf fachlicher Grundlage voraus gehen und das gewissenhaft abgewogene Planungsergebnis muss politischen und rechtlichen Entscheidungsprozessen Stand halten können. Dazu bedarf es mehr als ausgeprägter Moderationsfähigkeiten – es bedarf der sorgfältigen Arbeit qualifiziert ausgebildeter StadtplanerInnen.“ (Lüder Busch, Seite 204)


Rechtliche Regelungen, Möglichkeiten, praktische Beispiele

„Das geltende Städtebaurecht bietet bei konsequenter Anwendung einerseits Beteiligungsrechte und andererseits ausreichende Spielräume zur Gestaltung umfänglicher Kooperationsverfahren. Es sind nicht Gesetze und Normen, die Bürgerbeteiligungsverfahren erfolgreich machen – es sind die Menschen, die diese Gesetze und Normen anwenden“ (Lüder Busch, Seite 145) mehr:

Fazit:

Die „Bürgerkommune" ist als Perspektive ebenso real wie fundamental. Man muss sie allerdings nicht nur wollen, sondern auch mit sehr viel Energie und mit Einsicht in ihre realen Bedingungen ins Werk setzen!

(„Bürgeraktivierung in der Kommune?, Hoffnungen Enttäuschungen, Perspektiven“, Vortrag von Prof. Dr. Helmut Klages, März 2009, München, http://www.netzwerk-gemeinsinn.net/content/view/486/45/)