Anschluss- und Benutzungszwang für Nah- und Fernwärme

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Um eine hohe Anschlussdichte aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu erreichen, ist ein Anschluss- und Benutzungszwang möglich unter Hinweis auf den über-geordneten Klimaschutz. Grundlage dafür kann auch eigene Ortssatzung sein, BVerwG vom 25.1.2006 zu § 17 Abs. 2 Schl.-Holst. GO Die Versorgung mit Nah- und Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist ein wichtiger Beitrag zur rationellen Energienutzung und damit zum Energiesparen und zum Klimaschutz. Damit der Einsatz von Nah- oder Fernwärme auch wirtschaftlich sinnvoll ist, ist eine hohe Anschlussdichte der Haushalte notwendig. Um diese Anschlussdichte zu erreichen, ist ein entsprechender Anschluss- und Benutzungszwang im Bebauungsplan oder in einer eigenen Satzung (beides ist möglich!) zu empfehlen. Der Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang kann unter Hinweis auf Gründe des übergeordneten Klimaschutzes erlassen werden. BVerwG vom 25.1.2006 zu § 17 Abs. 2 Schl.-Holst. GO


Anwendungsbeispiele aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen

Hier fehlen uns noch modellhafte Festsetzungen!