Die Ergebnisse der Umweltprüfung stehen im Umweltbericht § 2a BauGB

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Der zwingend notwendige Mindestgehalt des Umweltberichts ergibt sich aus | Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a, die im Baugesetzbuch-Gesetzestext im Anschluss an | § 247 BauGB abgedruckt ist.

Hervorgehoben sei hier die Pflicht der Gemeinde, die sog. „Nullvariante“ zu untersuchen, Nr. 2b der Anlage.

Ebenso die Verpflichtung der Gemeinde, die geplanten Maßnahmen der Umweltüberwachung nach | § 4c BauGB im Umweltbericht zu beschreiben Nr. 3b der Anlage 1.


Anlage zu | § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB

Der Umweltbericht nach | § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB besteht aus:

1. Einer Einleitung mit folgenden Angaben:

a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben und

b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden;

2. Einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach | § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden, mit Angaben der:

a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,

b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung;

c) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und

d) In Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Gestaltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,

3. Folgenden zusätzlichen Angaben:

a) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,

b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und

c) allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben nach dieser Anlage“.