Sicherung der Luftreinhaltung

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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„Die in |§ 9 Abs. Nr. 23 BauGB beinhaltete Möglichkeit zum Ausschluss bestimmter Brennstoffe (feste oder flüssige) ermöglicht es den Gemeinden, eine eigenständige Immissionsschutzpolitik zu betreiben. Der Bezirk kann über die Mindestanforderungen des | Bundesimmissionsschutzgesetzes hinaus strengere Vorschriften erlassen und in bestimmten Plangebieten die Verwendung von Kohle und Öl untersagen. Für solche Festsetzungen müssen - als planungsrechtlicher Bezug - städtebauliche Gründe vorhanden sein. Das kann im Falle eines Brennstoffverbots die Tatsache sein, dass eine Gemeinde bereits in einem Belastungsgebiet oder in einem Gebiet mit häufigen Inversionswetterlagen liegt.

Es kann aber auch umgekehrt aus der Tatsache abgeleitet werden, dass die Gemeinde ihre noch gute Luft (z.B. in einem Kurort) schützen und rein halten will. Nicht erlaubt sind dagegen emissionsbezogene Anforderungen an die Heizstoffe. (Solche können auf kommunaler Ebene in Form einer kommunalen Brennstoffverordnung, wie in München oder Regensburg erlassen werden) Die Festsetzung „isolierter“ Grenzwerte für Schadstoffe in Bebauungsplan (auf Grundlage von | § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ist unzulässig. Allerdings bietet die | Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Möglichkeit, diese Bestimmung zu „umgehen“. § 1 Abs. 4 BauNVO erlaubt es, ein Baugebiet zu „zonieren“, es also so zu gliedern, dass in bestimmten Bereichen Anlagen und Betriebe zulässig sind, in anderen Bereichen aber nicht. | § 1 Abs. 5 BauGB bietet sogar die Möglichkeit, bestimmte Anlagen und Betriebe ganz auszuschließen. Als Kriterium für die Zulässigkeit in einem bestimmten Bereich oder für den Ausschluss bestimmter Anlagen können anlagenbezogene Emissionsgrenzwerte für Schadstoffe festgesetzt werden.“(1)

Einzelnachweis

(1) „Bauen und Klimaschutz“, in: „Kommunale Politik gestalten“, Hrsg. Petra-Kelly-Stiftung, München Januar 2007


Anwendungsbeispiele aus rechtsverbindlichen Bebauungsplänen

Hier fehlen uns noch modellhafte Festsetzungen!