Die vier Alternativen zur Änderung des Flächennutzungsplans § 8 BauGB

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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In den Feldern 304, 307, 314, 315 des | Wegweisers zur ökologischen und klimaverträglichen Bauleitplanung werden die 4 Verfahrensalternativen zur Änderung eines Flächennutzungsplans beschreiben. Hier nochmals in aller Kürze:

Die Flächennutzungsplanung ist das strategische Planungsinstrument der Gemeinde. In großen Zügen werden die räumliche Entwicklung prognostiziert, die Wünsche der Allgemeinheit gehört und dann in einem festen Verfahren der Flächennutzungsplan erstellt und vom Abgeordnetenhaus des Landes Berlin beschlossen. Der Planungshorizont beträgt dabei 15 Jahre. Aus diesem so aufgestellten Flächennutzungsplan entwickelt die Verwaltung sodann je nach Bedarf die einzelnen Bebauungspläne. Alternative 1!

Aber es geht auch anders: Die wirtschaftliche, soziale oder ökologische Entwicklung nimmt unerwartet ungeahnte Bahnen, so dass eine Weiterverfolgung des Flächennutzungsplans für einzelne Gebiete nicht mehr sinnvoll erscheint. Schnell muss gehandelt werden, um die Entwicklung an die Wirklichkeit und deren Herausforderungen anzupassen. So werden Bebauungspläne erstellt und parallel die entsprechenden Änderungen am Flächennutzungsplan vorgenommen. Alternative 2!

Doch Zeit ist Geld und warten erscheint im Einzelfall nicht mehr opportun. Deshalb kann ein Bebauungsplan nach neuerem Recht nun auch zuerst erstellt und verabschiedet und sodann erst der Flächennutzungsplan an den neuen Bebauungsplan angepasst werden. Alternative 3!

Sie merken schon: Der Flächennutzungsplan verliert an Bedeutung in unserer schnelllebigen Zeit. Und da muss es nicht verwundern, dass bei Vorhaben, die im "Beschleunigten Verfahren" nach | § 13 a BauGB durchgezogen werden, der Flächennutzungsplan jetzt nur noch mit dem Radiergummi korrigiert wird, um ihn an den neuen Bebauungsplan anzupassen, ohne dass das Parlament nochmals darüber informiert werden müsste. Alternative 4