Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplans durch das Abgeordnetenhaus § 2 AGBauGB

Aus Planungspraxis - Planen verstehen
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Schließlich stimmt das Abgeordnetenhaus über die vom Senat beschlossene Änderung des Flächennutzungsplan ab: | § 2 AGBauGB

"Der vom Senat beschlossene Flächennutzungsplan ist dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung zuzuleiten. Das für die vorbereitende Bauleitplanung zuständige Mitglied des Senats gibt die Zustimmung im Amtsblatt für Berlin bekannt. Bei der Bekanntmachung des Flächennutzungsplans ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (| § 215 Abs. 2 BauGB, § 32 Abs. 1 dieses Gesetzes) hinzuweisen. Die Verletzung ist bei dem für die vorbereitende Bauleitplanung zuständigen Mitglied des Senats geltend zu machen." § 2 Abs. 3 AGBauGB